Deutschland: Landesgleichstellungsgesetz in Berlin

Mit Mahnwachen, Presseaussendungen und Pressekonferenzen protestierten im vergangenen Monat behinderte Menschen in Berlin gegen die geplante Verabschiedung eines Landesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen im Landesparlament.

Behindertenvertreter bezeichneten den von der CDU und der SPD eingebrachten Gesetzesentwurf als „unannehmbar“ und „kaum das Papier wert, auf dem es gedruckt ist“ und stellten klar fest: „Ein Gesetz zum Nulltarif brauchen wir nicht“.

Dabei hatte es recht verheissungsvoll begonnen: Am 4. März 1999 wurde im Sozialausschuß ein Gesetzesentwurf beschlossen, der u.a. ein eindeutig formuliertes Diskriminierungsverbot, ein Verbandsklagerecht, die Anerkennung der Gebärdensprache, barrierefreie Verkehrsmittel und Baulichkeiten vorsah.

Dieser Entwurf stellte bereits einen Kompromiß zwischen den Forderungen der Betroffenen und den Möglichkeiten des Landes Berlin dar.

Dennoch liefen der Bausenator und der Berliner Senat (Stadtregierung) dagegen Sturm. Das Gesetz sei „wirtschaftsfeindlich“ und die Folgekosten zu hoch, zudem gab es offenbar Bedenken, daß mit diesem Gesetz massenhaft Klagen auf das Land Berlin zukommen würden.

Das Ergebnis war ein Entwurf, der nach Aussagen der Berliner Behindertenorganisationen „ihre wesentlichen Forderungen unberücksichtigt läßt, den Menschen mit Behinderungen nichts bringt und überdies ein negatives Beispiel für andere Bundesländer sein würde“. Und: „Ein wirkungsloses und damit wertloses Gesetz wird von uns abgelehnt“.

Die Sozialsenatorin Beate Hübner ist der Meinung, daß „ein ausgewogenes Gesetz“ entstanden wäre. Dagegen sagt Bettina Theben vom „Forum behinderter JuristInnen“ über den Gesetzesentwurf: „Wir wollten einklagbare Rechte, mit denen wir gegen Diskriminierung vorgehen können, aber genau das bekommen wir nicht.“

Am 30. März 1999 wurde vom Hauptausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses die gänzlich verwässerte und von den Betroffenen abgelehnte Version behandelt und zur Abstimmung empfohlen. Am 29. April 1999 soll das Gesetz im Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Regierungsparteien und gegen den Widerstand der Betroffenen und der Opposition beschlossen werden.

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