Deutschland: Lebenshilfe erinnert an Euthanasie-Opfer

Am 5. September vor 70 Jahren unterzeichnete Hitler den "Euthanasie-Erlass", eine extrem verharmlosende Bezeichnung für den Massenmord an behinderten und kranken Menschen.

Überstellungsantrag Euthanasieanstalt
Wassermann, Franz

Er hatte die Unterschrift auf den 1. September rückdatiert, um den Vernichtungskrieg nach innen und außen zeitgleich beginnen zu lassen. Am 5. September findet hierzu eine Gedenkveranstaltung statt.

Bereits sechs Jahre zuvor hatten die Nazis das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen. Mehr als 100.000 Psychiatrie-Patienten und behinderte Menschen wurden während der sogenannten T4-Aktion durch SS-Ärzte und Pflegekräfte ermordet. Tausende kamen in den Gaskammern um, wurden vergiftet oder mussten langsam verhungern, heißt es in einer Presseerklärung der Bundesvereinigung Lebenshilfe. T4 stand für Tiergartenstraße 4, damals Sitz der Zentrale für die Leitung des Massenmords an behinderten Menschen.

Am 5. September werden Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, und Ulrich Bauch, Geschäftsführer der Lebenshilfe, gemeinsam mit Vertretern anderer Verbände wie der Diakonie und der AWO ab 14 Uhr an einer Mahn- und Gedenkveranstaltung für die Opfer der Erbgesundheitsgesetze des Nationalsozialismus in der Tiergartenstraße 4 teilnehmen. An der Gedenkplatte werden Blumen und Kränze niedergelegt. Das Kulturnetzwerk des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener wird ein musikalisches Programm gestalten.

Der Aktionskreis „T4-Opfer nicht vergessen“, dem auch die Lebenshilfe angehört, hat die diesjährige Veranstaltung unter das Motto „Gleichstellung und Entschädigung der Opfer – jetzt!“ gestellt. Der Aktionskreis fordert damit, dass die Opfer von Zwangssterilisation, ermordete Patienten und deren Hinterbliebene als Verfolgte des Naziregimes anerkannt werden. Wie Juden, Sinti und Roma, Homosexuelle und politische Gegner sollen auch diese Opfer und ihre Familien einen würdigen nationalen Gedenkort und entsprechende Entschädigungen erhalten.

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