Deutschland: Mehr Kontrollen von Heimen – aber mit Betroffenen

Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen sollen einbezogen werden, wenn Institutionen überprüft werden.

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So steht es in der „Allgemeinen Bemerkung“ (General Comment) zum Thema Partizipation, der am vergangenen Freitag in Genf vom UN-Fachausschuss zur Behindertenrechtskonvention verabschiedet wurde.

„Diese Empfehlung ist eine wunderbare Ergänzung der vorgesehenen sinnvollen Gesetzesänderung im Sozialhilferecht, derzufolge künftig auch die Träger der Sozialhilfe ein Prüfrecht in zugelassenen Pflegeeinrichtungen haben sollen“, erklärte Dr. Sigrid Arnade, Geschäftsführerin der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL.

„Gerade angesichts des letzten Pflege-Qualitätsberichts des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen vom Dezember 2017, in dem erhebliche Mängel und Verschlechterungen in der stationären Pflege festgestellt wurden, sind engmaschige Kontrollen unerlässlich“, stellte die ISL-Geschäftsführerin fest.

Nach Ansicht der ISL können solche Kontrollen der Sozialhilfeträger nur gewinnen, wenn Menschen mit Behinderungen beteiligt werden. „Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Prüfungsergebnisse realistischer werden, wenn Betroffene dabei sind“, weiß Sigrid Arnade. „Die Bewohner*innen haben größeres Vertrauen zu behinderten Menschen und berichten ihnen gegenüber ehrlicher über ihre Situation.“

Mit Unverständnis reagiert die ISL auf Leistungserbringer, die die erweiterten Prüfrechte ablehnen: „Wer gute Pflege will und feststellt, dass Missstände fortbestehen oder sogar zunehmen, muss sich doch über jede zusätzliche Kontrollmöglichkeit freuen“, so Sigrid Arnade.

Schließlich hätten gute Pflegeeinrichtungen nichts zu befürchten und ließen sich bestimmt gerne in die Karten gucken.

Die neue „Allgemeine Bemerkung“ des UN-Fachausschusses betont die Bedeutung der Partizipation nicht nur bei der Kontrolle von Einrichtungen. „Die gesamte Behindertenpolitik wird profitieren, wenn diese Empfehlungen konsequent umgesetzt werden“, freut sich die ISL-Geschäftsführerin.

Link zum Bericht über die geplante Gesetzesänderung im Rahmen einer kleinen Reform des Bundesteilhabegesetzes

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2 Kommentare

  • Lange genug hat es gedauert, bis man nun wenigstens in Deutschland drauf gekommen ist, dass es ja um die Menschen mit Behinderungen geht, die auch der Sprache mächtig sind und deshalb persönlich befragt werden können.

    Sie allein wissen genau, ob es ihnen gut oder schlecht geht, wenn man sie nicht schon längst manipuliert und mundtot gemacht hat!!!

  • warum schreibt man immer über Deutschland, wo wir doch in Österreich leben und bei uns dringend echte Kontrollen stattfinden sollten, wo endlich die zu Wort kommen sollten , um die es ja in erster Linie geht, nämlich um die Bewohner von Heimen!!!