Deutschland: Mehr Rechtssicherheit für Fahrgäste in Stadtlinienbussen

Durch die Übernahme der sogenannten EU-Omnibusrichtlinie in deutsches Recht müssten seit Februar 2005 alle neu in den Verkehr kommenden Stadtlinienbusse mit mindestens einem besonderen Stellplatz für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein.

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Angesichts der strittigen Beförderung von Rollstuhlfahrern in Stadtlinienbussen hat der verkehrspolitische Sprecher der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion, Uwe Beckmeyer, am 15. Februar 2008 in Berlin mehr Rechtssicherheit für Fahrgäste mit eingeschränkter Mobilität gefordert und eine Klarstellung des Bundesverkehrsministeriums angekündigt.

„Mobilität bedeutet Teilhabe“, betonte der Bundestagsabgeordnete. Seine Fraktion habe sich daher erfolgreich für mehr Rechtssicherheit bei der Beförderung von Rollstuhlfahrern in Bussen eingesetzt. Durch die Übernahme der sogenannten EU-Omnibusrichtlinie in deutsches Recht müssten seit Februar 2005 alle neu in den Verkehr kommenden Stadtlinienbusse mit mindestens einem besonderen Stellplatz für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein. Dieser Stellplatz müsse mit einem definierten Rückhaltesystem ausgestattet sein, das die Standfestigkeit des Rollstuhls etwa bei einem starken Abbremsen des Busses sicherstellt, so Beckmeyer.

Vorschrift zu eng ausgelegt

Viele Verkehrsbetriebe vor Ort hätten die Rechtsvorschriften jedoch zu eng ausgelegt. „Das ‚mindestens‘ in der Rechtsvorschrift haben viele Busunternehmen als ein ‚höchstens‘ interpretiert.“ Wenn bereits ein Rollstuhlfahrer im Bus gewesen sei, hätten sich Busfahrer vielfach geweigert, einen weiteren Fahrgast im Rollstuhl aufzunehmen. Dabei sei diese Beschränkung nicht zwingend durch die EG-Richtlinie vorgegeben, so der Politiker. Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität seien dadurch große Unannehmlichkeiten und Rechtsunsicherheit entstanden.

„Damit wurde der Zweck der EU-Vorgabe, die Beförderung von behinderten Menschen im öffentlichen Personenverkehr sicherzustellen, in ihr Gegenteil verkehrt“, sagte der SPD-Verkehrsexperte. „Daher haben wir eine umgehende Änderung gefordert.“ Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung werde nun auf Drängen der Bundestagsfraktion rasch für eine Klarstellung sorgen. Geplant sei eine Veröffentlichung im Amtsblatt des Bundesministeriums, dem Verkehrsblatt. Darin würden die Möglichkeiten der Mitnahme von Rollstuhlfahrern sowohl aus technischer als auch aus betrieblicher und rechtlicher Sicht dargestellt. „Die Vorgaben werden präzisiert – im Sinne der Rollstuhlfahrer“, so Beckmeyer.

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