TV-Geräte mit unterschiedlichen Sendern

Deutschland: Mehr Untertitel im Fernsehen gefordert

Der Deutsche Gehörlosen-Bund, die Deutsche Gesellschaft zur Förderung der Gehörlosen und Schwerhörigen sowie der Deutsche Schwerhörigen-Bund haben sich mit einem Brief an Fernsehanstalten, Politiker und Parteien gewandt.

Die Verbände fordern die Adressaten auf, für die Untertitelung möglichst vieler Informationssendungen im Vorfeld der Wahlen sowie am Wahlabend zu sorgen. Besonderes Gewicht sollte dabei nach Ansicht der Verbände auf die Realisierung von Live-Untertitelungen bzw. die Ausstrahlung von nachuntertitelten Mitschnitten mit kurzer zeitlicher Verzögerung gelegt werden. Dies gelte insbesondere auch für ein mögliches Kandidatenduell.

Durch eine rechtzeitige Kooperation der Sender untereinander sollte zudem sicher gestellt werden, dass zumindest das Kandidatenduell von einem der öffentlich-rechtlichen Sender mit Übersetzung in die Gebärdensprache ausgestrahlt wird und damit auch von Personen, die die Gebärdensprache verwenden, verfolgt werden kann, so die Verbandsforderung.

Hörgeschädigte Menschen und ihre Verbände fordern seit langem einen verbesserten Zugang zum Fernsehen durch Untertitel und Gebärdenspracheinblendung. Im Bundestagswahlkampf 2002 hat der Deutsche Gehörlosen-Bund verschiedene Fernsehsender und die beiden Kanzlerkandidaten mit der Bitte angeschrieben, zumindest bei der Übertragung der so genannten Kanzlerduelle die Einblendung von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern zu ermöglichen. Diese politisch besonders bedeutsamen Sendungen wurden jeweils von mehreren Sendern ausgestrahlt, sodass man zumindest auf einem Programm eine Dolmetschereinblendung hätte realisieren können, ohne hörende Zuschauer nennenswert einzuschränken. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dadurch die bildgestalterischen Möglichkeiten zu sehr eingeschränkt worden wären.

Die Übertragung der Fernsehansprache des Bundespräsidenten vom 21. Juli 2005 in Gebärdensprache habe aber nach Auffassung der Verbände gezeigt, dass es bereits heute Möglichkeiten gibt, die besonderen Belange gehörloser Zuschauerinnen und Zuschauer zu berücksichtigen. Um den Teilhabeanspruch hörgeschädigter Menschen am Medium Fernsehen zu verwirklichen, müsse es im Angebot der Fernsehsender auch über den Bundestagswahlkampf hinaus substantielle Verbesserungen geben, fordern die Verbände.

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