Deutschland: Milliardenschwere Kosten bei Antidiskriminierungsrichtlinie heraufbeschworen

Die Lobby gegen die von der Europäischen Kommission geplante und von den Behindertenverbänden schon lange geforderte Antidiskriminierungsrichtlinie zum Schutz vor Diskriminierungen im zivilrechtlichen Bereich formiert sich in Deutschland zunehmend.

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Vor kurzem berichtete die Frankfurter Allgemeine Zeitung beispielsweise von zu erwartenden milliardenschweren Kosten für die Wohnungswirtschaft, wenn die Richtlinie verabschiedet werde.

Wenn in Deutschland über Antidiskriminierungsgesetze diskutiert wird, geht es nicht unbedingt logisch und mit sauberen Argumenten zu. Das weiß man spätestens seit der Debatte um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das 2006 in Deutschland nach langer Debatte in Kraft getreten ist. Eine Prozesslawine und untragbare Kosten wurden damals vor allem von der CDU/CSU und der FDP heraufbeschworen, was sich im Nachhinein als völlig unberechtigt erwies.

Nun, da die Diskussion um eine weitere Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union ansteht, die den Diskriminierungsschutz im zivilrechtlichen Bereich regeln will, werden wieder die gleichen Horrorszenarien heraufbeschworen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat bereits deutlich gemacht, dass sie sich dem Vorhaben der EU entgegen stellen will und die Lobbyisten stehen bereits Gewehr bei Fuß.

Wer einen Vorgeschmack auf die Argumente, die hier ins Feld geführt werden, bekommen möchte, kann dies in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 31. Januar im Artikel „EU will Hausumbau für Behinderte erzwingen“ nachlesen. Dort heißt es beispielsweise: „Bei strenger Auslegung der Richtlinie würde dies bedeuten, dass Millionen Wohnungen in Europa behindertengerecht umgebaut werden müssen, noch bevor überhaupt konkrete Anfragen von behinderten Interessenten kommen. Diese Umbaupflicht könnte viele Milliarden Euro Kosten verursachen.“

Die Lobbyisten sind also aufgestellt, bleibt zu fragen, „wo steht die Lobby benachteiligter Gruppen, die eine solche Richtlinie dringend benötigt, um die noch vorhandenen Lücken im Antidiskriminierungsrecht zu schließen?“ Denn für behinderte Menschen gibt es derzeit beispielsweise ein Recht, im Restaurant nicht diskriminiert zu werden. Der Rechtsanspruch, überhaupt erst rein zu kommen und entsprechende Barrieren abzubauen, den haben behinderte Menschen bisher aber nicht.

Dass die EU mit ihrer Richtlinie wohl kaum das Kind mit dem Bade ausschütten wird, wird bereits daran deutlich, dass dort von angemessenen Vorkehrungen gesprochen wird, so dass es wohl kaum zu milliardenschweren Verpflichtungen kommen wird.

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