Deutschland: Mittelvergabe an Umsetzung der UN-Konvention binden

Ziel dieser Initiative ist es dafür zu sorgen, dass öffentliche Mittel zukünftig nur noch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vergeben werden.

UNO-Flagge mit angedeutetem Gesetzestext
BIZEPS

In einem Beschluss fordern die Landesbehindertenbeauftragten und der Bundesbehindertenbeauftragte die Bundes- und die Landesregierungen auf, zu prüfen, wie Empfänger von öffentlichen Mitteln zukünftig an die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gebunden werden können.

Ziel dieser Initiative ist, es dafür zu sorgen, dass öffentliche Mittel zukünftig nur noch im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention vergeben werden und somit die Inklusion behinderter Menschen auf allen Ebenen gezielt gefördert wird.

Die Beauftragten benannten zudem vier Politikfelder, die im Rahmen der Umsetzung der Konvention vorrangig bearbeitet werden sollen. Dies sind die inklusive Bildungspolitik, die Umwandlung von Sondereinrichtungen zu inklusiven Angeboten, die umfassende Barrierefreiheit und die direkte Beteiligung behinderter Menschen, heißt es in der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation veröffentlichten Presseerklärung der Beauftragten.

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