Netzwerk Artikel 3 schreibt an den Deutschen Presserat, dass eine Ergänzung des Pressekodexes um das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen überfällig ist.
Das NETZWERK ARTIKEL 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung e.V. hat sich dem Aufruf des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland angeschlossen und wird sich ebenfalls an den Deutschen Presserat wenden.
„Wir begrüßen die Ankündigung des Geschäftsführers des Presserates, Lutz Tillmanns, die Ziffer 12 des Pressekodexes um ein Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen zu ergänzen (siehe Artikel kobinet-nachrichten)“, betonte Dr. Sigrid Arnade vom Netzwerk-Vorstand gegenüber kobinet.
„Wir sind aber der Meinung, dass ein wenig Nachdruck die Erfolgsaussichten vergrößern wird.“ Eine entsprechende Ergänzung des Kodexes, so Arnade, sei jetzt nach 10 Jahren neuer Verfassung überfällig. Es sei nicht einzusehen, dass sich gerade ein Organ der bundesdeutschen Medienlandschaft so lange selber ins Abseits stelle.