Deutschland: Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes gefordert

Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) am 1. Mai 2012 hat sich das Netzwerk Artikel 3 für eine sofortige Novellierung des Gesetzes ausgesprochen.

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„Das BGG muss im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention umfassend überarbeitet und ergänzt werden“, forderte heute Netzwerk-Pressesprecher H.- Günter Heiden.

Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung sei eine Überprüfung des Gesetzes zwar als eine Maßnahme in Aussicht gestellt worden, aber nicht mit konkreten Fristen unterlegt. Deshalb ist das Netzwerk Artikel 3 der Ansicht, dass die Diskussion nun offensiver geführt werden muss und hat dazu als Diskussionsanstoß sieben Thesen ausgearbeitet:

These 1: Die Zielsetzung und die Inhalte des BGG müssen unverzüglich in enger Abstimmung mit behinderten Menschen und ihren Verbänden an die Vorgaben und Begrifflichkeiten der Behindertenrechtskonvention angepasst werden.

These 2: Hinsichtlich behinderter Mädchen und Frauen sind Maßnahmen des Empowerments zu ergänzen.

These 3: Im Benachteiligungsverbot des BGG muss der Rechtsbegriff der „angemessenen Vorkehrungen“ verankert werden.

These 4: Die Definition von Barrierefreiheit ist um den Bereich der „Dienste / Dienstleistungen“ zu erweitern. Barrierefreiheit muss ferner für alle Formen von Beeinträchtigungen gesichert werden, etwa auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten (Leichte Sprache!) oder mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen.

These 5: Der private Sektor ist zur Herstellung von Barrierefreiheit zu verpflichten.

These 6: Jegliche Mittelvergabe öffentlicher Gelder ist an die Herstellung von Barrierefreiheit zu knüpfen.

These 7: Das Verbandsklagerecht muss geschärft und die Schaffung eines individuellen Rechtsschutzes geprüft werden.

Diese Thesen, so Heiden, seien zwar zunächst für das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes gedacht, aber die Gleichstellungsgesetze der Länder müssten in diesem Zusammenhang ebenfalls alle auf den Prüfstand gestellt werden.

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