Deutschland: Öffentliche Anhörung zum Thema Flüchtlinge mit Behinderungen

Die Monitoringstelle zur Überwachung der UN Konvention am Deutschen Institut für Menschenrechte hält am 15. Februar 2017 eine Anhörung zum Thema Flüchtlinge mit Behinderungen ab.

Deutsches Institut für Menschenrechte
Deutsches Institut für Menschenrechte

Die UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen schreibt nämlich in Artikel 11 „Gefahrensituationen und Humanitäre Notlagen“ fest: „die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht […] alle erforderlichen Maßnahmen, um […] den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.“

Vorrangig geht es bei dieser Veranstaltung um die derzeitige Versorgungs- und Unterbringungssituation, denn „Informationen aus der Praxis zeigen: ihre bedarfsgerechte Versorgung und Unterbringung ist bisher nicht gesichert. So werden beispielsweise notwendige Hilfsmittel und medizinische Behandlungen spät oder gar nicht bewilligt und es gibt wenig barrierefreie Unterkünfte“, so die Monitoringstelle in der Einladung.

„Zu der Konsultation sind zivilgesellschaftliche Organisationen, die an der Schnittstelle von Flucht/Migration und Behinderung arbeiten, eingeladen, über ihre Erfahrungen zu berichten“, heißt es dort weiter.

Dementsprechend wurden auch die Referentinnen und Referenten ausgewählt. Vertreten sind unter anderem Handicap International, Berlin, das Netzwerk Flüchtlinge mit Behinderung, Köln, die Fachstelle für Schutzbedürftige Flüchtlinge, Zentrum für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen, Berlin und „Deaf Refugees Welcome“, Bundesnetzwerk gehörlose Geflüchtete.

„Während der Anhörung stehen die Berichte der Organisationen und ihre Befragung durch die Monitoring-Stelle im Mittelpunkt. Anschließend ist auch ein gemeinsamer Austausch aller Teilnehmenden geplant“, wird bekanntgegeben.  

„Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention möchte dadurch ein umfassendes Bild der Versorgungs- und Unterbringungssituation von Flüchtlingen mit Behinderungen und der bestehenden Schwierigkeiten erhalten“, so der Veranstalter zusammenfassend.

Veranstaltungsort

Centre Monbijou, Oranienburger Straße 13-14, 10178 Berlin (Mitte)

(Bank für Sozialwirtschaft / nahe Hackescher Markt)

Tel: 030 284 02 – 301

Informationen zur Barrierefreiheit

Der Veranstaltungsort ist rollstuhlgerecht.

Die gesamte Veranstaltung wird in Gebärdensprache übersetzt.

Im Veranstaltungsraum gibt es eine Induktionsschleife.

Anmeldung

Die Veranstaltung ist für interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer geöffnet.

Bitte nutzen Sie das Online-Anmeldeformular!

Weitere Informationen

Für Rückfragen steht Julia Huber vom Deutschen Institut für Menschenrechte zur Verfügung:

E-Mail: huber@institut-fuer-menschenrechte.de

Tel.: 030 259 359 – 443

Programm der Anhörung als PDF (335 KB)

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Ein Kommentar

  • …die Situation zu beleuchten wäre auch für Österreich interessant und wichtig.