Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe (CDU) hat die Entscheidung des Bundessozialgerichts begrüßt, dass Präimplantationsdiagnostik (PID) keine Kassenleistung ist.
In ethischer Hinsicht sei PID abzulehnen, da es sich um eine Selektionsmethode handelt, die Menschen mit Behinderungen diskriminiert, erklärte der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.
Im Rahmen von PID werden Embryonen – bei in der Regel fortpflanzungsfähigen Paaren – nur deshalb außerhalb des Mutterleibes durch künstliche Befruchtung erzeugt, um sie für die Selektion auf Basis eines Gentests verfügbar zu haben.
PID verfolgt nicht das Ziel, Krankheit oder Behinderung des Embryos zu heilen oder zu lindern.
Es ist gut, so Hüppe, dass das Bundessozialgericht dies erkannt hat und die Gemeinschaft der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung PID nicht mitfinanzieren müssen.