Das Plenum des Deutschen Presserates erweiterte am 2. März 2005 den Pressekodex um ein Benachteiligungsverbot behinderter Menschen.
Dies gab der Geschäftsführer des Trägervereins des Deutschen Presserats e.V., Lutz Tillmanns, am 4. März 2005 der Öffentlichkeit bekannt und begründet die Erweiterung mit der „besondere Verantwortung der Medien“.
Kampagne erfolgreich
In Deutschland lief in den letzten Monaten eine Kampagne, die vom Deutschen Presserat eine Aufnahme eines Benachteiligungsverbots behinderter Menschen in den Pressekodex forderte. (Siehe auch kobinet: „Presse soll Behinderte nicht länger diskriminieren“)
Die erweiterte Ziffer 12 des Pressekodex lautet nun: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, einer Behinderung oder seiner Zugehörigkeit zu einer rassischen, ethnischen, religiösen, sozialen oder nationalen Gruppe diskriminiert werden.“
„In Zukunft haben behinderte Zeitungsleser endlich die Möglichkeit, sich gegen eine diskriminierende Berichterstattung zu wehren. Ich hoffe sehr, dass sich nun mehr Journalisten Gedanken darüber machen, welches Bild behinderter Menschen sie in den Medien vermitteln“, sagt die Journalistin und kobinet-Redakteurin Christiane Link.
„Gemeinsam können wir einen Erfolg feiern“, zeigt sich Dr. Ilja Seifert – Rollstuhlfahrer, ehemaliger Abgeordneter im deutschen Bundestag und nun Vorsitzender des Berliner Behindertenverbandes – erfreut. „Doch jetzt müssen wir überall darauf achten, dass diese Verpflichtung auch umgesetzt wird“, ruft Seifert zur Nutzung der neuen Möglichkeiten auf.
Regelung in Österreich
Ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot von behinderten Menschen fehlt im „Ehrenkodex für die österreichische Presse„, denn es heißt dort nur: „Diskriminierung aus rassischen, religiösen, nationalen oder sonstigen Beweggründen ist unzulässig.“