Deutschland: Prüfung zur inklusiven Entwicklungszusammenarbeit

Die deutsche Bundesregierung prüft nach Informationen von Heute im Bundestag derzeit, wie sie im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit einen Marker einführen kann, um festzustellen, welche Projekte zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen.

Deutscher Bundestag in Berlin
Deutscher Bundestag / Hermann J. Müller

Eine entsprechende Initiative habe im Juli 2018 der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-DAC) verabschiedet, berichtet sie in einer Antwort (19/11664) auf eine Kleine Anfrage (19/10956) der FDP-Fraktion.

Eine konkrete Aussage über das finanzielle und personelle Volumen in Bezug auf Inklusion könne dem Bericht zufolge nicht getroffen werden, da es sich bei den Projekten nicht um reine Inklusionsvorhaben handele, führt die Bundesregierung aus.

Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen werde in Teilkomponenten oder „mainstreaming Maßnahmen“ zur Inklusion sichergestellt.

Zentrale Empfehlungen des Fachausschusses der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Rahmen ihrer neuen Inklusionsstrategie für die deutsche Entwicklungszusammenarbeit wolle sie aufgreifen, erklärt die Bundesregierung. Die Strategie werde aktuell erarbeitet.

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