Rollstühle dürfen nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Treppenhaus eines Mietshauses stehen.
Wer eine Wohnung miete, habe einem Bericht der WELT zufolge dem neuen Urteil zu folge nicht nur das Recht, die Mieträume selbst zu nutzen, sondern auch die Gemeinschaftsflächen des Hauses.
Besonders für Familien mit kleinen Kindern oder auch für behinderte Mieter bringe die Entscheidung Vorteile.
Nach Einschätzung des Mieterbunds haben die Betroffenen im Regelfall das Recht einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn die Besitzer darauf angewiesen sind und die Flurgröße das Abstellen zulässt. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof V ZR 46/06)
Alexandra,
20.01.2007, 14:01
Kinder verstehen nicht die Bedeutung eines Rollstuhls und würden mit einem solchen auch nicht sehr pfleglich umgehen. Zumal ich mich frage, wer die Verantwortung bei Beschädigung durch Fremde oder gar bei Diebstahl trägt. Die Kostenträger wären sehr sauer, wenn ein Gerät, das mehr als 3.000 € kostet plötzlich futsch ist. Ich würde also niemals meinen Rolli auch nur eine Sekunde irgendwo unbeaufsichtigt stehen lassen, weil man nie wissen kann, was damit passieren kann. Zumal ich nicht mal Eigentümer bin, sondern nur Nutzer und ich hab die Pflicht, das Gerät in Schuss zu halten, solange ich es benutzen darf. Ich finde den Vergleich mit Kinderwägen mehr als bedenklich – ganz ehrlich!
Rollstuhlpannendienst.de,
20.01.2007, 13:26
Achtung! Die meisten Rollstuhlfahrer sind nicht die Eigentümer, deshalb sollten die Rollstühle gesichert oder versichert sein. Der Nutzer haftet bei Verlust.
Gamma-Ray Brust,
20.01.2007, 11:26
Vielleicht geht es um die E-Rollstühle oder um diese Wagen mit diesem motorrollerähnlichenm Lenker. (Ich weiß nicht genau, wie diese Dinger heißen).
Alexandra,
20.01.2007, 07:35
Naja, es müssen nicht mal blinde Leute sein. Es reichen auch sehr betagte Leute mit Einkaufstaschen oder Krücken. Die hätten schon mal Probleme. Außerdem, warum sollte man seinen Rollstuhl in den Hausflur stellen, das ist mir ehrlich gesagt ein Rätsel und so klein kann keine Wohnung sein, dass der eigene Rolli keinen Platz findet.
Andreas Jeitler,
19.01.2007, 22:41
Hm. Wobei man dabei bedenken sollte was passiert, wenn im selben Haus blinde Personen leben. In diesem Fall stellen herumstehende Gegenstände ein Gefahrenpotential dar. Wie sieht dies rechtlich in Österreich aus?