Deutschland: Rollstuhlfahrer bei Beförderung im Bus nicht diskriminieren

Rollstuhlfahrer dürfen nach Ansicht des Sozialverbands Deutschland bei der Beförderung im Bus nicht diskriminiert werden.

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Vizepräsidentin Marianne Saarholz kritisierte heute die misslungene Umsetzung der EU-Richtlinie zur Beförderung von Rollstuhlfahrern in Bussen, durch die im Öffentlichen Nahverkehr oft nur noch ein Rollstuhlfahrer pro Bus mitgenommen wird. „Dies ist eine nicht hinzunehmende Diskriminierung und Einschränkung der Mobilität behinderter Menschen“, erklärte Saarholz.

„Wir fordern das Bundesverkehrsministerium auf, die problematische Umsetzung der EU-Richtlinie durch eine rechtliche Klarstellung zu korrigieren. Es muss gewährleistet sein, dass auf der Mehrzweckfläche von Bussen mindestens zwei Rollstuhlfahrer gleichzeitig befördert werden. Dies ist nach der EU-Richtlinie möglich und muss auch so umgesetzt werden. Busse mit mindestens zwei Rollstuhlplätzen sind im Übrigen auch technisch möglich“, so die SoVD-Vizepräsidentin.

Die EU-Richtlinie 2001/85 besagt, dass pro Bus mindestens ein Platz für Rollstuhlfahrer vorhanden sein muss, der bestimmte Sicherheitsstandards erfüllt. Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Hier wurde festgelegt, dass nicht mehr Rollstuhlfahrer befördert werden dürfen als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind. Busfahrer, die dagegen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Für Rollstuhlfahrer hat die misslungene Regelung zur Folge, dass sie damit rechnen müssen, von einem oder mehreren aufeinanderfolgenden Bussen stehengelassen zu werden, weil ein Rollstuhlplatz im Bus bereits belegt ist. Rollstuhlfahrer, die den öffentlichen Nahverkehr für die Fahrt zum Arbeitsplatz nutzen, riskieren Verspätungen. Gemeinsame Unternehmungen von zwei Rollstuhlfahrern werden enorm erschwert. „Hier muss dringend eine Lösung gefunden werden“, fordert der SoVD.

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