Deutschland: Rote Karte für E-Scooter

Der Allgemeine Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV) hat eine Verbandsklage eingereicht. Die Rote Karte für E-Scooter soll für freie Gehwege sorgen.

Richterhammer und deutsche Flagge
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Der Verein will erreichen, dass der Berliner Senat eine Sondernutzungserlaubnis für den E-Scooter-Verleih erst dann erteilt, wenn es flächendeckend verpflichtende Abstellflächen – jenseits der Gehwege – gibt.

Das derzeitige Free-Floating-Modell für das Abstellen von zehntausenden Leihfahrzeugen auf Gehwegen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern auch eine Unfallgefahr für alle Menschen, für die der Gehweg bislang eine Schutzzone war.

„Am 1. September sind neue Regeln im Berliner Straßengesetz in Kraft getreten. Der Senat hätte von seinem Recht Gebrauch machen können, mit entsprechenden Auflagen die Roller vom Gehweg zu verbannen. Doch rund vier Wochen nach Inkraft­treten der neuen Regeln hat sich an dem Roller-Vandalismus nichts geändert, wie sich jeder in Berlin überzeugen kann“, heißt es in einer Presseinformation des Vereins.

Es sind die Mieterinnen und Mieter der Leihfahrzeuge, die durch das achtlose Abstellen der Roller für eine erhebliche Unfallgefahr sorgen, und zwar nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen.

Nach den neuen Regelungen müssen die Verleihfirmen eine Hotline einrichten, unter der man falsch geparkte Fahrzeuge melden kann. Die Firmen müssen diese dann auch wegräumen. „Aber diese Regelung trifft nicht den Kern, denn die Fahrzeuge dürften gar nicht erst im Weg stehen oder liegen dürfen“, kritisiert der ABSV.

Wenn das Umstellen tagsüber erst nach vier Stunden und ab 22 Uhr erst bis 10 Uhr des Folgetags, also erst nach 12 Stunden, erfolgen muss, dann stehen die Scooter immer noch viel zu lange auf dem Gehweg herum.

Dazu kommt, dass eine zentrale Hotline nicht vorgesehen ist, jedes Unternehmen richtet eine eigene ein. Das bedeutet für blinde und sehbehinderte Menschen, dass sie weiterhin über E-Roller stolpern müssen, ohne selbst eine Räumung des Hindernisses veranlassen zu können. Denn ein seheingeschränkter Mensch wird ohne fremde Hilfe nicht herausfinden können, ob es sich um ein Fahrzeug von Tier, Lime, Bird, Bolt oder Voi handelt.

Die vom Senat in Auftrag gegebenen Jelbi-Abstellflächen sind nur für die Innenstadt geplant und reichen für die gesamte E-Scooter-Flotte nicht aus. Das Abstellproblem auf Berlins Gehwegen wird also bestehen bleiben.

Deshalb geht der ABSV nun mit einer Verbandsklage vor, damit alle, vor allem Menschen mit Behinderung, den Gehweg wieder angst- und unfallfrei nutzen können.

Siehe auch: Crowdfunding-Aktion für Musterklagen gegen kreuz und quer stehende E-Roller

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