Deutschland: Schlichtungsstelle BGG legt dritten Jahresbericht vor

Am 25. Mai 2020 hat die Schlichtungsstelle nach dem deutschen Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) - kurz Schlichtungsstelle BGG - ihren dritten Jahresbericht (2019) veröffentlicht.

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Der für den Berichtszeitraum 2019 veröffentlichte Tätigkeitsbericht zeigt, dass sich die Schlichtungsstelle fest etabliert hat. Sie wurde 2019 insgesamt 177 mal in Anspruch genommen.

In der überwiegenden Zahl der Verfahren konnte eine gütliche Einigung zwischen den Beteiligten erzielt werden. In Fällen, in denen keine Einigung erzielt werden konnte, hilft nach einer Novellierung im Jahr 2018 übrigens die aufschiebende Wirkung eines Schlichtungsverfahrens: Das heißt, wenn es bei einem Streitfall zum Beispiel um ein Verwaltungsverfahren geht, beginnt die Widerspruchs- oder Klagefrist erst mit der Beendigung des Schlichtungsverfahrens.

Getreu dem Motto „Schlichter statt Richter“ besteht so die Möglichkeit, ohne Risiko für die Antragstellerinnen und Antragsteller auf außergerichtlichem Wege zu einer Einigung in ihrem Sinne zu kommen. Seit ihrem Bestehen wurden bereits über 500 Anträge auf Schlichtung gestellt.

Der kompletten Jahresbericht 2019 der Schlichtungsstelle BGG kann HIER nachgelesen oder als PDF-Datei abgerufen werden. Weitere Formen (Leichte Sprache und Gebärdenvideo) und Vorlesen des Jahresberichtes finden Sie auf dieser Webseite.

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