Der Deutsche Behindertenrat hat die Absicht des Landkreistages zurückgewiesen, die Einkommens- und Vermögensanrechnung beizubehalten, wenn die Teilhabe-Ermöglichung von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen neu geregelt wird.

Dessen Sprecherrats-Vorsitzender Ilja Seifert betonte in einer Presseerklärung: „Die Teilhaberechte von Menschen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen unterliegen – spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 – nicht mehr der Sozialhilfe-Logik, sondern folgen einem menschenrechtskonformen Leitbild: Es sind Ansprüche, keine Almosen!“
Der Landkreistag bleibe einer überkommenen „Sozialhilfe-Logik“ verhaftet, die Leistungen gnädig „gewährt“. Das Gleichbehandlungsgebot erfordere aber, behinderungsbedingte Nachteile so auszugleichen, dass Menschen mit Behinderungen nicht schlechter gestellt sind als ihre nicht behinderten Nachbarn in vergleichbarer sozialer Lage, so Seifert.
Ein wirkungsvolles, modernes Teilhabegesetz müsse die freie Persönlichkeitsentfaltung auf der Basis der Selbstbestimmung stärken. Es müsse behinderungsbedingte Nachteile personenzentriert ausgleichen, um Einrichtungsabhängigkeiten zu überwinden. Es müsse die entwürdigende Bedürftigkeitsprüfung durch partnerschaftliche Bedarfsermittlung ersetzen. Es müsse die Sozialhilfe-Logik endlich überwinden, um die Menschenrechts-Logik durchzusetzen.