Deutschland: Test zur Bestimmung von Trisomie 21 wird Kassenleistung

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, dass bei Risikoschwangerschaften die Kosten für nicht-invasive Bluttests zur Bestimmung von Trisomie übernommen werden, sorgt für Kritik.

Forschung
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Der Bluttest zur Bestimmung des Risikos für Trisomie 13, 18 und 21 soll zukünftig von den Krankenkassen bezahlt werden. So wurde es vom Gemeinsamen Bundesausschuss, einem Entscheidungsgremium der Kassen, in dem auch Ärztinnen und Ärzte und Kliniken vertreten sind, im September 2019 beschlossen.

Laut eines Berichtes auf tagesschau.de sollen die Kosten nur in begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft, übernommen werden. Außerdem sei ärztliche Beratung Pflicht. Dennoch stößt die Entscheidung, die voraussichtlich nicht vor Ende 2020 umgesetzt werden wird, auf Kritik.

Kirche und Interessensvertretungen äußern ethische Bedenken

Ein Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz merkt in einer Meldung vom 19. 9. 2019 an: „Wir sehen den heutigen Beschluss des G-BA, nicht-invasive pränataldiagnostische Tests als Kassenleistung zuzulassen, aus ethischen Gründen kritisch. Die Entscheidung berührt den Schutz des ungeborenen Lebens aus unserer Sicht auf empfindliche Weise, denn sie könnte die Entwicklung eines generellen Screenings auf eine Vielfalt von genetischen Auffälligkeiten und Eigenschaften im Rahmen der Pränataldiagnostik fördern.“

Auch von Seiten der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. kommt massive Kritik. Für diese stellen die vorgeburtlichen Bluttests eindeutig eine Diskriminierung dar: „Die Bluttests haben keinen therapeutischen Nutzen. Stattdessen führt ein positiver Befund in den meisten Fällen zur Abtreibung des Kindes. Viel wichtiger wäre es, die Rahmenbedingungen für Familien mit einem behinderten Kind so zu verbessern, dass ihnen ein Leben mit voller Teilhabe möglich wird,“ so Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.

Unter dem Titel #12:21 Down ist in – nicht out! hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. bereits eine Kampagne gestartet. 

Caritas Deutschland befürchtet, dass durch die Bezahlung der vorgeburtlichen Bluttests der Druck auf werdende Eltern noch weiter ansteigt, alle diagnostischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen, um die Geburt eines Kindes mit Behinderung zu verhindern.

Zudem sieht man durch eine Zulassung auch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verletzt. „Jeder Mensch hat grundsätzlich seine Würde und seinen Wert“, betont Caritas Präsident Peter Neher.

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3 Kommentare

  • Sehr bedenklich…

  • Gebe Ulla Schmidt recht.