Deutschland: Umsetzung der Behindertenrechtskonvention diskutiert

Auf dem Hamburger Treffen der Landes- und der Bundesbehindertenbeauftragten hat Karin Evers-Meyer ihre Forderung nach einem nationalen Aktionsplan bekräftigt, um die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in alltägliche Praxis umzusetzen.

Karin Evers Meyer
SPD

Die Beauftragte der Bundesregierung will, dass behinderte Menschen und ihre Verbände in die Erarbeitung und letztlich in die Umsetzung dieses Aktionsplans eng eingebunden werden.

„Der Aktionsplan darf sich ruhig von bestehenden Strukturen lösen und sich an der Zielsetzung der Konvention orientieren: Die Leistung folgt dem einzelnen Menschen, nicht der Institution. Die Rechte, die die UN-Konvention zusichert, sind keine Gnadenakte, die einem bestehenden System abgerungen werden, sondern es sind Menschenrechte, denen sich das System unterzuordnen hat“, erfuhr kobinet von der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen nach dem Hamburger Treffen.

Der niedersächsische Behindertenbeauftragte, Karl Finke, hatte hier Anlaufstellen für die weitere Diskussion angeregt: „Damit die UN-Konvention eine Wirkungstiefe entfalten kann, brauchen wir Menschen mit Behinderung und unsere Interessenvertretungen auch auf Landes- und Bezirksebene regionale Focal Points.“

Die gute Zusammenarbeit mit dem Deutschen Institut für Menschenrechte begrüßte der Landesbeauftragte aus Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, und wünscht, dass „der Deutsche Behindertenrat und die Verbände der Selbsthilfe sich verstärkt an der Diskussion beteiligen und sich mit allen Beteiligten über konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention verständigen.“

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