Das Abtreiben lebensfähiger Kinder nach Pränataldiagnostik sei menschenunwürdig und behindertenfeindlich, erklärt Hubert Hüppe anlässlich des Spitzengesprächs am 19. September der Koalitionsfraktionen mit den Kirchen.
Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, meint, dies erzeuge gesellschaftlichen Druck gegen Familien mit behinderten Kindern.
„Dass ein behindertes Kind eine Schadensquelle‘ ist und dass seine Tötung bis unmittelbar vor der Geburt rechtmäßig‘ ist, stellt eine Diskriminierung dar, die mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.“, so Hüppe.
„Damit Ärzte nicht aus Furcht vor Haftung für die Geburt eines behinderten Kindes vorsichtshalber zur Abtreibung beraten, muss jedenfalls die ärztliche Haftung für das Kind als Schaden‘ beseitigt werden“.
Wer glaubwürdig für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eintreten wolle, könne nicht dulden, dass diesen Menschen die elementarste Grundlage der Teilhabe, ihr Lebensrecht, genommen wird.
Deshalb begrüßt Hüppe das heutige Spitzengespräch als ein Signal, dem konkrete Maßnahmen folgen müssten.