Das Abtreiben lebensfähiger Kinder nach Pränataldiagnostik sei menschenunwürdig und behindertenfeindlich, erklärt Hubert Hüppe anlässlich des Spitzengesprächs am 19. September der Koalitionsfraktionen mit den Kirchen.
Der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, meint, dies erzeuge gesellschaftlichen Druck gegen Familien mit behinderten Kindern.
„Dass ein behindertes Kind eine Schadensquelle‘ ist und dass seine Tötung bis unmittelbar vor der Geburt rechtmäßig‘ ist, stellt eine Diskriminierung dar, die mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.“, so Hüppe.
„Damit Ärzte nicht aus Furcht vor Haftung für die Geburt eines behinderten Kindes vorsichtshalber zur Abtreibung beraten, muss jedenfalls die ärztliche Haftung für das Kind als Schaden‘ beseitigt werden“.
Wer glaubwürdig für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eintreten wolle, könne nicht dulden, dass diesen Menschen die elementarste Grundlage der Teilhabe, ihr Lebensrecht, genommen wird.
Deshalb begrüßt Hüppe das heutige Spitzengespräch als ein Signal, dem konkrete Maßnahmen folgen müssten.
Gerhard Lichtenauer,
20.09.2006, 05:16
Obwohl die „Eugenischen Indikation“ in DE bereits 1995 (in Ö noch nicht) wegen Diskriminierung gestrichen wurde, übernimmt seither die „Medizinische Indikation“ die Rolle des „Selektionsparagrafen“. Geändert an den Spätabtreibungen hat dies also nichts, es ist nur ein anderes Mäntelchen für dieses unfassbare Unrecht – Weiterhin Tötung junger Menschen, wegen Behinderung.
Es ist nun den „Christ“-Demokraten doch nicht mehr ganz wohl damit, sie suchen nach anderen Lösungen (solutions – vielleicht auch nur „Ab-solution“) bei den Kirchen. Diese sind aber (bis auf ganz wenige Vertreter) aufgrund ihrer jahrzehntelangen Schweigsamkeit in dieser Frage, schon lange keine moralische Instanz mehr, gegen dieses unfassbare Unrecht.
Wird jetzt wieder nur eine neue Verpackung gesucht, wenn das Kriterium der Lebensfähigkeit strapaziert wird? Die Verurteilung der vorgeburtlichen Tötung nur auf „lebensfähige Kinder“ zu beschränken ist unsachlich. Ungeborene Menschen mit (möglicherweise) Behinderung sind natürlich genauso lebensfähig, wie andere auch! Mit dieser Unterscheidung ist meist die Überlebensfähigkeit des Frühchens außerhalb des Uterus gemeint. Wie lange sind wir lebensfähig, wenn jemand die uns umgebende Luft wegnimmt – drei Minuten? Das schmerzliche Erleben, ein ungeborenes Kind wegen Lebensunfähigkeit bereits im Mutterleib zu verlieren (AB) hat absolut nichts mit der Frage der Spätabtreibungen zu tun. Herr Hüppe hat das hoffentlich nicht so gemeint und soll es klarstellen, ansonsten möge er diesen faulen Kompromiss bitte überdenken.