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Deutschland unterzeichnete in New York UN-Konvention

Die Zeichnung des UN-Übereinkommens sei ein wichtiges Signal zur Stärkung der Rechte von mehr als 600 Millionen behinderten Menschen weltweit.

Vertreten durch den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes, und die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, hat Deutschland heute im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in New York als eines der ersten Länder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte behinderter Menschen unterzeichnet.

„Mit der heutigen Unterzeichnung des Abkommens bei den Vereinten Nationen gehört Deutschland zu einem der ersten zeichnenden Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen. Wir geben dieses klare Signal zur länderübergreifenden Stärkung und Weiterentwicklung der Rechte und Belange behinderter Menschen ganz bewusst während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft und des aktuell laufenden Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle. Die Konvention bringt die Wertschätzung des Beitrags behinderter Menschen zur Gesellschaft zum Ausdruck und wird sich zu einem wirkungsvollen Instrument des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte behinderter Menschen entwickeln. Die EU wird diesen Prozess aktiv fördern und begleiten“, erklärten Franz Thönnes, der auch für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft redete, und Karin Evers-Meyer.

Die Zeichnung des UN-Übereinkommens sei ein wichtiges Signal zur Stärkung der Rechte von mehr als 600 Millionen behinderten Menschen weltweit.

Weit mehr als zwei Drittel von ihnen lebten in so genannten Entwicklungsländern. Für sie gäbe es mit der Konvention erstmalig ein universelles Rechtsdokument, das Menschenrechte – wie etwa das Recht auf Leben oder das Recht auf Freizügigkeit – unter Berücksichtigung der spezifischen Situation behinderter Menschen festschreibe. „Auch in Deutschland werden von dem Abkommen wichtige behindertenpolitische Impulse ausgehen – etwa für die Bereiche Barrierefreiheit, Rehabilitation und Bildung.

Der in Deutschland vor acht Jahren begonnene Paradigmenwechsel in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung findet sich in den Regelungen des Abkommens wieder. Das bestätigt noch einmal, dass wir hier in Deutschland auf dem richtigen Weg sind: Wir lösen uns vom reinen Fürsorgegedanken und stärken die Rechte behinderter Menschen auf selbstbestimmtes Leben und Teilhabe. Diesen Weg werden wir weitergehen“, erklärten Franz Thönnes und Karin Evers-Meyer.

„Nachdem der erste Schritt zur Geltung des Übereinkommens in Deutschland mit der heutigen Zeichnung getan ist, werden wir das Verfahren zur Ratifizierung so schnell wie möglich einleiten, damit die Regelungen in Deutschland rechtlich verbindlich werden.“

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