Deutschland: Verbesserung des individuellen Rechtsschutzes bei Diskriminierung nötig

Die Ergebnisse der Evaluierung des deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) klingen ähnlich wie die Forderungen, die in Österreich zum Gleichstellungsrecht erhoben werden.

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„Angesichts der zahlreichen Barrieren auf dem Weg zu individuellem Rechtsschutz sollte der Gesetzgeber den kollektiven Rechtsschutz im Wege eines Verbandsklagerechts für entsprechend qualifizierte Antidiskriminierungsverbände etablieren und die Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften stärken.“

Zu diesem Ergebnis kommt ein Evaluierungsbericht im Auftrag der deutschen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der am 9. August 2016 präsentiert wurde. Weiters werden die Erweiterung der Diskriminierungsgründe (in Österreich unter dem Begriff Levelling Up diskutiert), die Stärkung der Barrierefreiheit und einer verbesserter Rechtsschutz bei sexueller Belästigung angeregt.

Den ganzen Bericht können Sie auf der Website der Antidiskriminierungsstelle des Bundes herunterladen.

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