Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD) hat sich am 22. September 2012 der Initiative des Instituts für Menschenrechte angeschlossen und fordert die Aufhebung der diskriminierenden Ausschlusskriterien vom allgemeinen Wahlrecht.

Nach einer Vorstandssitzung betonte Vorsitzender Ilja Seifert, das Wahlrecht sei Kernbestandteil der Bürgerrechte.
„Es gibt keinen Grund, jemanden wegen einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigung vom Wahlrecht, das ein Kernbestandteil der bürgerlichen Rechte ist, auszuschließen“, so Seifert. Deshalb fordert der ABiD, im § 13 des deutschen Bundeswahlgesetzes die Nr. 2 und 3 ersatzlos zu streichen.
Der Verband stützt sich auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 geltendes innerstaatliches Recht in der Bundesrepublik Deutschland ist.
„Dieses weltweit gültige Menschenrechts-Dokument stellt ausdrücklich die volle Geschäfts- und Handlungsfähigkeit jedes Menschen (mit und ohne Beeinträchtigungen) fest. Dazu gehört selbstverständlich das Wahlrecht“, sagt Seifert.