Deutschland: Wahlschablonen und ein Anrecht auf Gebärdendolmetscher

Das Behindertengleichstellungsgesetz tritt in Kraft

Auf die Regierungsbank gelangten Horst Frehe und Andreas Jürgens nicht ohne Hürden und fremde Hilfe. Als Rollstuhlfahrer mußten sie im Bundestag bei der Verabschiedung des ersten Behindertengleichstellungsgesetzes im Februar Stufen überwinden, berichtet heute die „Frankfurter Allgemeine“, die weiter schreibt:

Die beiden Richter hatten mit dem Forum behinderter Juristinnen und Juristen an dem Gesetzentwurf für das Gleichstellungsgesetz für Behinderte mitgewirkt. Wenn nun an diesem Mittwoch das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft tritt, muß auch geregelt werden, daß sich Rollstuhlfahrer wie Frehe und Jürgens ohne Schwierigkeiten im Bundestag fortbewegen können. Damit soll der 1994 im Grundgesetz in Artikel 3 Absatz 3 verankerten Forderung, „niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, Genüge getan werden.

Mit diesem Gesetz sollen Voraussetzungen für Behinderte geschaffen werden, ihr Leben selbstbestimmt zu führen – barrierefrei. Diese Barrierefreiheit ist nun gesetzlich definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“

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