René Strobach lebt in Erfurt und studiert in Fulda. Der querschnittgelähmte 27-Jährige pendelt daher von montags bis freitags mit der Bahn.
Bisher ging alles glatt, doch nun verweigert ihm die Mobilitätszentrale eine Buchung für seine morgendlichen Fahrten von Erfurt nach Fulda um 6:23 Uhr. Es sei sieben Minuten zu früh und man könne ihm den Service nicht garantieren. Im Hinblick auf die sich häufenden Probleme behinderter Menschen mit dem Service der Deutschen Bahn dokumentieren die kobinet-nachrichten im folgenden den Hilferuf von René Strobach an die Redaktion der kobinet-nachrichten. omp
Mobilitätshilfe der Bahn
Mein Name ist René Strobach. Ich bin 27 Jahre alt und wohne mit meiner Frau in Erfurt. Aufgrund einer Querschnittslähmung sitze ich im Rollstuhl.
Im September 2006 habe ich ein Fachstudium in Fulda begonnen. Aus diesem Grund pendle ich nun täglich Montag bis Freitag zwischen Erfurt und Fulda mit dem ICE. Hinfahrt meist 6.23 Uhr ab Erfurt, Rückfahrt meist 14.14 Uhr oder 16.15 Uhr ab Fulda. Wie erforderlich, melde ich meine Fahrten wöchentlich rechtzeitig bei der Mobilitätszentrale an.
Jedoch sagte mir die Mitarbeiterin dort (nachdem es zwei Wochen funktionierte), dass sie mir die Hinfahrt um 6.23 Uhr nicht anmelden könne, da laut ihrem Computer erst Aufträge ab 6.30 Uhr angenommen werden dürfen.
Um dies zu klären, erkundigte ich mich nun persönlich im Service Point am Bahnhof in Erfurt. Als ich der Mitarbeiterin den Sachverhalt erläuterte, schaute sie mich fragend an. Ihr war dies unbekannt. Sie meinte, dass sie doch schon um 6.00 Uhr mit dem Dienst beginnen. Sie erkundigte sich nun bei ihrer Chefin am Service Point und diese rief wiederum die Leitstelle an. Nun erklärte sie mir den Sachverhalt wie folgt: „Da einige Mitarbeiter von außerhalb kommen, kann es sein, dass diese nicht pünktlich den Dienst beginnen können und außerdem haben sie noch andere Aufgaben bis 6.30 Uhr zu erledigen.“ Aus den genannten Gründen könne man mir eine Abfahrt um 6.23 Uhr nicht garantieren und somit kann sie auch bei der Mobilitätszentrale nicht vor 6.30 Uhr angenommen werden. Sie meinte, ich könne es aber täglich versuchen. Wenn die Mitarbeiter da sind und Zeit haben, werden sie mir dann auch helfen. Aber die Hilfe garantieren können sie mir leider nicht.
Wie ich herausgefunden habe, gehören zu den anderen Aufgaben die öffentlichen Toiletten aufzuschließen und die Abrechnung zu machen. Des Weiteren ist am Service Point 6.30 Uhr als Öffnungszeit angeschrieben.
Da ich dies nicht so hinnehmen kann, schaltete ich nun den Behindertenbeauftragten der Stadt Erfurt ein. Doch selbst er musste nach langen Verhandlungen feststellen, dass ein Einlenken seitens der Bahn nicht möglich ist. Selbst ein Gespräch mit der Bahnhofsmanagerin brachte keinen Erfolg. Als er ihr den Lösungsvorschlag von Jena vorschlug, sagte sie wohl nur: „Was in Jena geht, muss nicht auch in Erfurt gehen“.
Somit bin ich nun leider noch keinen Schritt weiter gekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen wie die Bahn aus dieser Sache solch ein Problem macht. Barrierefreiheit sollte hier doch selbstverständlich sein. Gerade weil sie doch immer ihre Barrierefreiheit so anpreisen und sogar Werbung für einen für Rollstuhlfahrer geeigneten Nachtzug machen. Fragt man sich nur wie dort ein Rollstuhlfahrer reinkommen soll, wenn man als Rollstuhlfahrer zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr in der Landeshauptstadt Erfurt nicht mit der Bahn abfahren darf. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen!