Der Zugang zu menschenrechtsrelevanten Informationen muss verbessert werden. Dies fordert Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Denn innerstaatliches Recht sei im Licht der Menschenrechte auszulegen.
Bislang könnten sich nach Informationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte Juristinnen und Juristen nur unzureichend über europäische und internationale Gerichts- und Beschwerdeverfahren zum Diskriminierungsschutz informieren, da diese Verfahren von den großen kommerziellen Rechtsprechungsdatenbanken nicht oder nur ungenügend berücksichtigt würden. Dies, obwohl die Bedeutung der europäischen und internationalen Rechtsprechung für die deutsche Rechtspraxis wachse, so Beate Rudolf.
Aus diesem Grund hat das Deutsche Institut für Menschenrechte die Rechtsprechungsdatenbank „ius menschenrechte“ entwickelt. Die erste deutschsprachige Datenbank zu menschenrechtsrelevanten Urteilen enthält ausgewählte Entscheidungen insbesondere internationaler Gremien wie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und der UN-Fachausschüsse der Menschenrechtsabkommen.
Die Entscheidungen sind auf Deutsch zusammengefasst und können im Volltext als PDF (vorwiegend auf Englisch) heruntergeladen werden. Die Datenbank enthält derzeit im Schwerpunkt Entscheidungen zu den Themen Diskriminierungsschutz, Geschlechtsspezifische Gewalt, Menschenhandel und Behinderung.
Rechtsprechungsdatenbank „ius menschenrechte“
„ius menschenrechte“ richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, an Mitarbeitende von Verbänden und Beratungsstellen sowie an die (Fach)Öffentlichkeit. Die Datenbank wird kontinuierlich ausgebaut und um weitere Themen der Institutsarbeit ergänzt, heißt es vonseiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
„Die Datenbank will dazu beitragen, dass Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender schnell und umfassend Argumentationshilfen für ihre Verfahren finden“, erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa. „ius menschenrechte“ erleichtere die Suche nach menschenrechtsrelevanten Urteilen – auch von deutschen Gerichten – und mache mit den Spruchkörpern internationaler Gerichte und Ausschüsse vertraut.