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Deutschland: Zwölf Jahre Benachteiligungsverbot

Vor zwölf Jahren, am 15. November 1994, trat das Benachteiligungsverbot für behinderte Menschen im Grundgesetz in Kraft.

Am 15. November 1994 war es soweit, die Gleichstellungsbewegung in Deutschland konnte auf einen ihrer ersten größeren gesetzgeberschen Erfolge blicken. In Artikel 3 des Grundgesetzes wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ aufgenommen.

Für die Aufnahme dieses Satzes in das aufgrund der Vereinigung Deutschlands überarbeitete Grundgesetz haben behinderte Menschen fast vier Jahre hart gekämpft. Was mit dem Initiativkreis Gleichstellung Behinderter und dem Düsseldorfer Appell für die Gleichstellung behinderter Menschen begann, gipfelte in einer breit angelegten Unterschriftensammlung, Protesttagen und vielen weiteren Aktionen der Behindertenbewegung.

Vor allem gelang es damals, die verschiedenen Strömungen der Behindertenbewegung und -selbsthilfe zu dem gemeinsamen Ziel der Verfassungsänderung und der Schaffung von Gleichstellungsgesetzen zusammenzuführen.

Was die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes konkret für behinderte Menschen gebracht hat, darüber gibt es verschiedene Ansichten. Die Aufnahme des Benachteiligungsverbotes war aber auf jeden Fall eine gute Ausgangslage, um auf die Notwendigkeit von Gleichstellungsgesetzen auf den unterschiedlichen Ebenen hinzuweisen. So gibt es heute nicht nur auf Bundesebene ein Behindertengleichstellungsgesetz, sondern auch in allen Bundesländern bis auf Niedersachsen.

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