Diakonie befürchtet Verschlechterungen bei „Mindestsicherung“

Die evangelische Diakonie befürchtet bis zum endgültigen Beschluss des von der Regierung als "Mindestsicherung" präsentierten Sozialhilfe-Modells weitere Verschlechterungen.

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Laut Ministerratsbeschluss soll eine Arbeitsgruppe noch bestehende „offene Fragen“ wie jene über den Umgang mit Wohnungskosten von Beziehern der Mindestsicherung klären. Dabei sollen die „veränderten budgetären Rahmenbedingungen“ bedacht werden.

Diakonie-Direktor Michael Chalupka warnte am Dienstag davor, dass dabei – nach dem Muster der gekippten 14-maligen Auszahlung pro Jahr – auch bereits vereinbarte Rahmenbedingungen wie die Koppelung der Höhe der „Mindestsicherung“ an die Ausgleichszulage fallen könnten. Chalupka sorgt sich zudem um den Kreis der Anspruchsberechtigten und die Höhe der Beiträge für zu versorgende Kinder. Er forderte Vizekanzler Josef Pröll auf, zur ursprünglich vereinbarten Regelung über die „Mindestsicherung“ zurückzukehren. Pröll möge „auf die zarten Stimmen hören, die versuchen, das christlich-soziale Erbe der ÖVP zu respektieren“, so der Diakonie-Direktor. Statt darüber nachzudenken, wie Hilfesuchenden das Leben möglichst schwer gemacht werden könne, so Chalupka, sollte die Absicherung gegen Armut als eine der „zentralen Herausforderungen des Sozialstaats der Zukunft außer Streit gestellt“ werden.

„Geplänkel auf dem Rücken der Betroffenen“

Der Salzburger Sozialrechtler Walter Pfeil – er hat im Auftrag des früheren Sozialministers Erwin Buchinger das ursprüngliche Modell der Mindestsicherung mit ausgearbeitet – wertete am Dienstag im Ö 1-Mittagsjournal die politische Debatte um die „Mindestsicherung“ wörtlich als „Herumeierei“. Viele der Argumentationslinien seien „Geplänkel, die das Thema geradezu ins Lächerliche ziehen auf dem Rücken der Betroffenen“, so Pfeil.

Pfeil verwies in diesem Zusammenhang etwa auf Berechnungen des Finanzministeriums, wonach es sich für einen Arbeitsnehmer mit drei Kindern rechnen könnte, statt 40 nur mehr 30 Wochenstunden zu arbeiten und via „Mindestsicherung“ trotzdem das gleiche Haushaltsbudget zur Verfügung zu haben. Man könne zwar nicht ausschließen, dass jemand lieber „Mindestsicherung“ beziehe als arbeiten zu gehen, so der Sozialrechtler. Dies werde sich aber nicht zu einem „Massenphänomen“ entwickeln. Pfeil: „Es ist auch fraglich, ob derart schlechte bezahlte Arbeitsplätze wirklich geschützt werden müssen“.

Das ursprünglich geplante Modell einer bedarfsorientierten Mindestsicherung hatte neben den bundesweit einheitlichen Leistungen und Mindeststandards, der Einbeziehung nicht krankenversicherter Bezieher in die gesetzliche Krankenversicherung als Begleitmaßnahme u.a. auch die Einführung eines Mindestlohns in Höhe von 1.000 Euro brutto vorgesehen.

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