Diakonie begrüßt „Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderung bis 2020“

Der Plan ist ambitioniert - jetzt mit konsequenter Umsetzung beginnen!

Michael Chalupka
Diakonie

„Endlich gibt es einen klar definierten Handlungsplan, um die längst unterzeichnete ‚UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘ auch in Österreich umzusetzen. Der heute beschlossene Nationale Aktionsplan bis 2020, kurz NAP genannt, ist das Instrument dazu“, zeigt sich Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich, vom jüngsten Ministerrats-Beschluss erfreut.

„Die im NAP enthaltenen Maßnahmen sind sehr umfangreich – das heißt, in den nächsten acht Jahren kommt ein dichtes Programm auf die österreichische Bundesregierung zu. Mit der Umsetzung muss sofort begonnen werden, sonst geht wertvolle Zeit verloren.“

„Die Freude über den eineinhalb Jahre erwarteten Beschluss soll allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Maßnahmen nur unzureichend formuliert sind, oder die Zuständigkeiten nicht in Bundes-Kompetenz fallen. Somit ist ungewiss, wie mit diesen Inhalten umgegangen werden wird“, so Chalupka.

Für die Diakonie haben drei Themen Priorität:

Stärkung der Selbstvertretung: Menschen mit Lernbehinderung wollen und können für sich selbst sprechen. Selbstvertretungsstrukturen sollen laut NAP gefördert werden – wie das im Detail geschehen soll, ist jedoch offen. Ein positives Beispiel hierfür ist das Konzept der WerkstättenrätInnen und WohnrätInnen, wie es im Bundesland Oberösterreich auf Grundlage des Chancengleichheitsgesetzes verankert ist und finanziert wird. Eine bundesweite Regelung diesbezüglich wäre laut Diakonie ein erster Schritt zu mehr Selbstvertretung.

Hilfsmittel und assistierende Technologien: Eine zentrale Anlaufstelle sowie die engere Zusammenarbeit aller Kostenträger für Hilfsmittel, wie im NAP vorgeschlagen, bringen erhebliche Erleichterung in den Alltag von Menschen mit Behinderungen. Für die Diakonie fehlt allerdings nach wie vor ein Rechtsanspruch auf Hilfsmittel, um Sicherheit zu haben, dass notwendige Geräte schlussendlich auch finanziert werden.

Inklusive Bildung: Die vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf Bildung laut NAP gehen nicht weit genug. Die Diakonie ist davon überzeugt, dass ein gesetzlicher Anspruch auf inklusive Bildung (a) für alle Kindergärten und Schulen und (b) für alle Schulstufen, also insbesondere auch über die neunte Schulstufe hinaus, gewährleistet sein muss. Dies kann zwar im Rahmen von Schulversuchen und Modellregionen erprobt werden, ein Bekenntnis zur Übernahme in das reguläre Bildungswesen ist jedoch unerlässlich.

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