Diakonie: Mit der neuen Mindestsicherung ist die alte Sozialhilfe zurück – almosenhaft und bevormundend

Die geplanten Regelungen schaden Menschen in schwierigen Situationen und machen ihr Leben noch schwieriger.

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„Mit der neuen Mindestsicherung ist die alte Sozialhilfe zurück“, analysiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser den Begutachtungsentwurf zu einem Sozialhilfegrundsatzgesetz.

Bei einer Pressekonferenz schilderten ExpertInnen aus den Arbeitsfeldern der Diakonie mit Kindern in sozial schwierigen Situationen, der Wohnungslosenhilfe, Behindertenarbeit und Integration die absehbaren Auswirkungen der geplanten Änderungen bei der bedarfsorientierten Mindestsicherung auf das Leben ihrer KlientInnen.

„Die geplanten Regelungen schaden Menschen in schwierigen Situationen und machen ihr Leben noch schwieriger“, krisitiert die Diakonie-Direktorin.

Durch Deckelung der möglichen zusätzlichen Leistungen beim Wohnen und Kürzungen bei Kindern seien eine große Zahl von Familien, aber auch Haushalte mit Menschen mit Behinderung oder Krankheit betroffen.

In Grundkonzeption und Zielsetzung sei diese Sozialhilfe almosenhaft und bevormundend, so Moser weiter: „Die vielen Kann-Bestimmungen geben keine Sicherheit – die neue Sozialhilfe ist nicht nach unten abgesichert, sondern nach unten offen, und dafür nach oben gedeckelt. Wir haben es mit einem Verschlechterungszwang und einem Verbesserungsbelieben zu tun. Die Aussage ‚Wir tun was für Alleinerzieherinnen und für Menschen mit Behinderung’ ist ein reiner Verkaufsgag.“

„Mir stoßen die Kann-Bestimmungen sauer auf“, sagt der Peer Berater Martin Reidinger aus dem Diakoniewerk. Aus seiner Erfahrung der Beratung und Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen weiß er: „Es geht darum, dass die Menschen Rechte haben sollen, und nicht auf Almosen angewiesen sein sollen.“

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