Der Zugang zu Kommunikationshilfen und die nötige Beratung muss endlich in den Fokus von Bund, Ländern und Gesundheitskasse rücken.
„Seit mehr als 15 Jahren setzen sich Diakonie und Verbund gemeinsam für das Recht auf Kommunikation für Menschen ohne Lautsprache ein. Angesichts des aktuellen Spardrucks stehen nicht nur Fortschritte beim Recht auf Kommunikation infrage, es sind Rückschritte zu befürchten“, erklärt Diakonie Direktorin Maria Katharina Moser.
Rund 63.000 Menschen in Österreich sind in ihrer Lautsprache eingeschränkt. Sie brauchen technische Hilfsmittel, sogenannte „Assistierende Technologien“, und Beratung und Begleitung, damit sie mithilfe der Geräte sprechen können. Die Diakonie fordert einen Rechtsanspruch auf diese Hilfsmittel.
„Die 2008 von Österreich unterzeichnete UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich dazu, die Verfügbarkeit, die Kenntnis und die Verwendung unterstützender Geräte und Technologien, die für Menschen mit Behinderungen bestimmt sind, für die Zwecke der Habilitation und Rehabilitation, zu fördern“, zeigt Manuela Lanzinger, Vizepräsidentin des Behindertenrates, die Dringlichkeit deutlich auf. (Siehe Video)
Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert
Trotz langjähriger Bemühungen bleibt der Weg zum passenden Hilfsmittel weiterhin kompliziert und die Anschaffung für die Betroffenen oft sehr teuer. Viele unterschiedliche Ämter und Stellen auf Landes- und Bundesebene sind involviert. Und die Gesundheitskasse findet immer wieder Gründe, die Kosten für Kommunikations-Hilfsmittel nicht oder nur teilweise zu übernehmen.
Ein Beispiel zeigt, was möglich ist: Ein Kind ohne Lautsprache erhält durch eine gezielte Beratung ein technisches Kommunikationshilfsmittel – eine Augensteuerung.
Die Familie wird Schritt für Schritt begleitet: von der Auswahl des passenden Geräts über die Finanzierung bis hin zur praktischen Anwendung im Alltag. Durch Engagement und Unterstützung gelingt es, dass das Hilfsmittel und die begleitende Schulung vollständig durch öffentliche Gelder finanziert werden.
„Endlich kann das Kind mit seinem Hilfsmittel ’sprechen‘ lernen und am Leben teilhaben – in Schule, Familie und Freizeit“, erzählt Carina Bloder, Beraterin für Unterstützte Kommunikation der Diakonie.
Ein anderes Beispiel zeigt jedoch, wo das System an seine Grenzen stößt: Ein weiteres Kind mit denselben Bedarfen erhält keine Finanzierung. Die Familie ist unsicher im Umgang mit Behörden, Anträge werden abgelehnt – das Kind bleibt ohne Hilfsmittel, ohne Stimme, ohne Teilhabe.
„Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Rechtsanspruch auf die Finanzierung assistierender Technologien für Menschen mit Behinderungen etabliert wird“, betont Lanzinger und führt aus:
Dieser Rechtsanspruch muss neben der Finanzierung des Hilfsmittels selbst auch zentrale Anlaufstellen in allen Bundesländern, wo die Beantragung und Genehmigung rasch und unbürokratisch abgewickelt werden kann, sowie Beratung, damit Betroffene zu dem für sie passenden Hilfsmittel kommen und es auch anwenden lernen, umfassen.
Siehe: Diakonie, Katharina ist Testimonial der aktuellen Diakonie Kampagne, Österreichischer Behindertenrat zu Hilfsmittel, ORF