Diakonie: Unfallversicherung für Menschen mit Behinderungen ist erster wichtiger Schritt

Eigenständige Kranken- und Pensionsversicherung sind das nächste Ziel

Michael Chalupka
Diakonie

„20.000 Menschen arbeiten österreichweit in so genannten Werkstätten oder Beschäftigungstherapien – ohne eigenständigen Versicherungsschutz. Mit der Einbeziehung in die gesetzliche Unfallversicherung ist jetzt der erste wichtige Schritt gesetzt, um die Arbeit in Werkstätten als Erwerbstätigkeit anzuerkennen,“ ist Michael Chalupka, Direktor der Diakonie Österreich über die Ankündigung des Ministerrats erfreut. „Der Ausbau zu einer eigenständigen Kranken- und Pensionsversicherung ist das nächste Ziel.“

Erst die Feststellung der so genannten „Arbeitsunfähigkeit“ macht einen Eintritt in „geschützte Werkstätten“ möglich und schließt diese Personengruppe von der Sozialversicherung aus.

Chalupka: „Eine solche Trennung steht entgegen der ‚UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen‘. Die in Österreich ratifizierte Konvention sieht einen inklusiven und für alle zugänglichen Arbeitsmarkt vor. Wir stehen für Gespräche zur Verfügung, und sind gerne Partner für eine strategische Weiterentwicklung der österreichischen Werkstättenpolitik.“

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