Die AK-Wien fordert umgehend ein Behindertengleichstellungsgesetz

Am 9. Mai 2003 hat die Arbeiterkammer Wien bei ihrer 137. Vollversammlung einen Antrag der Fraktion sozialdemo-kratischer GewerkschafterInnen zur Erarbeitung und Verabschiedung eines Behindertengleichstellungsgesetz angenommen.

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BIZEPS

Der Antrag wird wie folgt begründet: „Allgemein kann gesagt werden, dass Menschen mit Behinderungen häufiger und länger von Arbeitslosigkeit betroffen sind als nichtbehinderte Menschen. … Aber auch in anderen Bereichen können behinderte Menschen nicht voll am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Menschen werden aufgrund ihrer Behinderung bei der Benutzung von öffentlichen Bauten und Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln benachteiligt, da diese oft nicht barrierefrei sind.“

Die Arbeiterkammer Wien fordert daher einen Behindertengleichstellungsgesetz.

Kerninhalte dieses Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, welches für alle behinderten Frauen und Männer (unabhängig von der Staatsbürgerschaft) gelten soll, müssen laut Arbeiterkammer Wien sein:

  • Sanktioniertes Verbot von Diskriminierung und Benachteiligung behinderter Menschen in allen Lebensbereichen
  • Rechtsschutz bei Verletzung des Diskriminierungs- bzw Benachteiligungsverbotes
  • Schadenersatz des Diskriminierers bzw des Benachteiligers
  • Unveränderte Beibehaltung des Kündigungsschutzes von begünstigten behinderten ArbeitnehmerInnen
  • Anerkennung der Gebärdensprache als eigene Sprache
  • Weiterer flächendeckender Ausbau der Arbeitsassistenz
  • Erhöhung der Ausgleichstaxe auf ein beschäftigungssicherndes Ausmaß
  • Wiedereinführung der Prämie an die Unternehmungen bei Übererfüllung der Beschäftigungspflichtzahl

„Die Verbände und Interessenvertretungen müssen ein Klagerecht (Verbandsklage) erhalten“, fordert die AK-Wien „damit dem/der Einzelnen das individuelle Prozeßrisiko genommen werden kann.“

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