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„Die Behindertenfrage muss ein eigenes Kapitel bei den Regierungsverhandlungen darstellen!“

Lebenshilfe Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber fordert eine starke Berücksichtigung im Sinne der Gleichstellung.

„Die Lebenshilfe Österreich hat ein Forderungspapier an die kommende Legislaturperiode entwickelt. Natürlich stellen die Fragen zur Lebensqualität der Menschen mit Behinderung eine Querschnittsmaterie dar und müssen in vielen Verhandlungspunkten behandelt werden. Aber diese akzentuierte Berücksichtigung muss auch dezidiert genannt werden!“ fordert Weber.

„Das unseren Forderungen zugrunde liegende Menschenbild und ethische Grundprinzip betont: Jeder Mensch – ob mit oder ohne Behinderung – ist frei und gleich an Würde und Rechten. Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben. Persönlichkeit und Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben stehen dabei im Vordergrund. In diesem Sinn benötigt das 2005 beschlossene Behinderten-Gleichstellungsgesetz nicht nur eine Evaluierung sondern deutliche Verbesserungen, damit vor allem österreichweit möglichst einheitliche Grundsätze der Gesetzgebung gelten können!“ erläutert Weber weiters.

„Die Forderungen der Lebenshilfe Österreich an die kommende Legislaturperiode gehen von allgemeinen Rechten für Menschen mit Behinderung aus“, betont auch Mag. Albert Brandstätter, Geschäftsführer, und geht ins Detail.

„Das Paket der Gleichstellungsgesetze ist ein zentraler Punkt für die Weiterentwicklung der Möglichkeiten selbstbestimmten Lebens und für den Abbau gesellschaftlicher Barrieren. Daher ist eine möglichst rasche Umsetzung einer Vereinbarung nach Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Bundesländern eine unserer großen Forderungen. Die Weiterführung der Förderung barrierefreier Zugänge und der Ausbau der Mitbestimmungsmöglichkeiten für Menschen, die in Werkstätten beschäftigt sind oder in Wohnhäusern leben, sowie die Stärkung der Selbstvertretung sind ebenfalls von höchster Priorität.“

Mindestabsicherung

„Seit geraumer Zeit ist der Begriff der „Mindestabsicherung“ Teil der politischen Debatte in Österreich. Gerade im Bereich der komplexen, nach Ländern unterschiedlichen Regelungen, des Zusammenspiels von Beihilfen, Rehabilitationsmaßnahmen und Pensionen und der Möglichkeiten des Ausfalls von Unterstützungen scheinen bedarfsorientierte Mindestsicherungen sinnvoll zu sein“, meint Präsident Weber

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