„Die Behinderung der Behinderten“

Kommission listet mehr als 100 Gesetzestexte auf, die Behinderte diskriminieren

Die Arbeit der von Bundeskanzler Viktor Klima eingesetzten Behinderten-Kommission steht vor dem Abschluß. Seit Jahresbeginn durchleuchtet die Kommission den gesamten Rechtsbestand nach diskriminierenden Bestimmungen. Unterdessen stieß man auf weit mehr als 100 Gesetzestexte, die Behinderten das Leben schwer machen.

Bis Mitte Dezember will man mit der Prüfung der zwei noch fehlenden Rechtsbereiche – Arbeitslosenversicherung und Berufsausbildung – fertig sein und dem Kanzler den Abschlußbericht samt Änderungswünschen vorlegen, berichten die Salzburger Nachrichten.

Da ist es der Inhalt der Gesetze, dort der Vollzug und dazwischen ist es die Sprache, die diskriminierend wirkt. In Wien etwa ist es Blinden verboten, mit ihren Blindenhunden den Zentralfriedhof zu betreten. In der Strafprozeßordnung werden in einem Atemzug „Taube, Stumme, Wahnsinnige und Blödsinnige“ genannt.

Im Unterrichtsgesetz heißt es, daß als Lehrer nur „körperlich geeignete“ Personen in Betracht kommen – im Alltag wirkt sich diese Bestimmung so aus, daß Rollstuhlfahrer keinen Job als Lehrer bekommen.

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