Was sind die Folgen einer solchen Politik, die von der öffentlichen Ressourcendebatte über Inklusion überlagert und verdeckt werden?
Inklusion nach dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-BRK erfordert, sich von einem an Leistungshomogenität orientierten Schulsystem zu verabschieden, das mittels seiner selektiven, hierarchischen Strukturen aus Differenz soziale Ungleichheit herstellt und sozialen Ausschluss befördert.
Die Bildungspolitik verweigert sich dieser Verpflichtung zum strukturellen Umbau des Systems.
Sie verfälscht stattdessen Inklusion zu einem Recht für Eltern von Kindern mit Behinderungen, innerhalb des bestehenden selektiven Schulsystems zu entscheiden, ob der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf ihrer Kinder in Sonderschulen oder in allgemeinen Schulen erfüllt werden soll.
Was sind die Folgen einer solchen Politik, die von der öffentlichen Ressourcendebatte über Inklusion überlagert und verdeckt werden?
Erhalt der „Armenschulen“
Mit dem Wahlrecht der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bleiben auch die Sonderschulen für Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache bis auf weiteres erhalten.
Dabei ist längst empirisch belegt, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern dieser Sonderschularten nicht um Kinder mit Behinderungen handelt, sondern um sozial benachteiligte Kinder in Armutslagen, die durch die Separierung in Sonderschulen zusätzlich benachteiligt werden. Die Hauptursache für ihre schlechten Lernergebnisse und Bildungsabschlüsse ist angelegt in der kognitiven und sozialen Anregungsarmut ihrer Lerngruppen.
Klemm und Preuss-Lausitz fordern daher in ihrem Gutachten für die inklusive Schulentwicklung in NRW ganz konsequent „das generelle Auslaufen der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache, um die schulische Absonderung von Armutskindern zu vermeiden, die sich zudem sowohl kognitiv als auch für die Persönlichkeitsentwicklung negativ auswirkt“.
Absonderung des Gymnasiums
Inklusion wird nicht als bildungspolitischer Auftrag wahrgenommen, einen Prozess der Konvergenz zwischen den gegliederten Schulformen einerseits und den integrierten Schulformen andererseits einzuleiten.
Es ist vielmehr politischer Wille, das Gymnasium von der Inklusionsverpflichtung für bestimmte Kinder auszunehmen bzw. zuzulassen, dass es sich nur marginal daran beteiligt.
Die Bildungspolitik zeigt besonderes Verständnis dafür, dem Gymnasium die Aufnahme von Kindern mit „Lernbehinderung“ aus den unteren sozialen Schichten zu „ersparen“.
Schließlich kennt die Politik die Motive der Eltern bei der Schulwahl des Gymnasiums nur allzu gut. Soziale Segregation ist für viele Gymnasialeltern ein erwünschter Effekt der frühen Verteilung auf institutionell getrennte Bildungsgänge.
Indem das Gymnasium diese Sonderrolle spielen darf, wird soziale Segregation institutionell und gesellschaftlich vertieft. Dass einzelne Gymnasien sich der Aufgabe des gemeinsamen Lernens freiwillig und gerne stellen, ändert nichts an dieser Tatsache.
„Sonderpädagogisierung“ der allgemeinen Schulen
Die UNESCO sieht die Gefahr, dass mit der Übernahme sonderpädagogischer Praktiken und Konzeptionen in den allgemeinen Schulen neue subtile Formen der Segregation Einzug halten. Sie mahnt daher an, die allgemeine Schule zu einer Schule für alle Kinder zu entwickeln und nicht die Sonderschule in der allgemeinen Schule zu reorganisieren.
Die Bildungspolitik hat mit ihrer Verfälschung des Inklusionsauftrags Inklusion jedoch zur Sache der Sonderpädagogik gemacht. Damit hat sie einer kritiklosen Übernahme sonderpädagogischer Kulturen, Praxen und Strukturen die Tür zu den allgemeinen Schulen geöffnet.
Die sonderpädagogische Diagnostik trägt maßgeblich Verantwortung dafür, dass der Anteil der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den allgemeinen Schulen in allen Bundesländern einen wahren Boom erlebt, während die Separationsquoten der Schülerinnen und Schüler in den Sonderschulen dennoch stabil bleiben.
Nach dem Willen der Politik bestimmt die sonderpädagogische Wissenschaft derzeit ganz selbstverständlich die Aus- und Fortbildungskonzepte für die inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung. Sie setzt den Ausbau von Sonderpädagogik an den Universitäten durch und sorgt für den Erhalt eines eigenständigen Studiengangs Sonderpädagogik für alle sonderpädagogischen Fachrichtungen ebenso wie für den Erhalt des Sonderschulsystems und der „Armenschulen“.
Fazit
Für Lehrerverbände droht die Inklusion in unseren Schulen an der Ressourcenfrage zu scheitern. Auch wenn unbestritten die personelle und sächliche Ausstattung der Schulen für Inklusion unzureichend ist, das Scheitern der Inklusion entscheidet sich an der Frage, ob die Bildungspolitik weiterhin an der Verfälschung des menschenrechtsbasierten Inklusionsbegriffs festhält und damit die Entwicklung einer inklusiven Pädagogik und einer inklusiven Schule in einem inklusiven Schulsystem verhindert.
Inklusive Pädagogik ist begründet in einem menschenrechtlich fundierten Heterogenitätsverständnis, das auf dem grundlegenden Prinzip der gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe und Zugehörigkeit beruht. Insofern stellt das selektive Schulsystem eine erhebliche Barriere für Inklusion dar, die überwunden werden muss.
Mit der „Sonderpädagogisierung“ der allgemeinen Schule wird das nicht gelingen. Die „Sonderpädagogisierung“ selbst muss als Barriere identifiziert werden, damit Inklusion überhaupt eine Entwicklungschance in den allgemeinen Schulen bekommt.