Die Corona-Krise aus menschenrechtlicher Sicht

AMNESTY INTERNATIONAL Österreich veröffentlicht Zwischenbericht über die Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Krise auf die Menschenrechte in Österreich und nimmt dabei auch Bezug auf die Situation in Alten- und Pflegeheimen.

Amnesty International Österreich
Amnesty International Österreich

Die COVID-19 Pandemie stellt eine beispiellose Bedrohung dar, mit Auswirkungen auf alle Aspekte unseres Lebens und unvorhersehbaren Konsequenzen für unsere Gesellschaft.

Daher besteht auch eine umfassende Bedrohung aller unserer Menschenrechte, heißt es im Zwischenbericht von AMNESTY INTERNATIONAL Österreich zu den menschenrechtlichen Auswirkungen der Bekämpfung der Corona-Krise.

Menschenrechte müssen im Mittelpunkt aller Maßnahmen zur Prävention, Eindämmung und Behandlung des Corona-Virus stehen. Zudem dürfen Maßnahmen weder diskriminierend sein, noch sich diskriminierend auswirken, so AMNESTY INTERNATIONAL Österreich. Weiters weist die Organisation darauf hin, dass man auf besonders schutzbedürftige Personen wie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen achten müsse.

Der Bericht ist 17 Seiten lang. An ein paar Stellen wird auch auf die Situation von Menschen mit Behinderungen verwiesen. Unter dem Punkt Ausgangsbeschränkungen heißt es, der Staat solle auf die Bedürfnisse von Personen eingehen, die von den Ausgangsbeschränkungen besonders betroffen sind.

Dazu zählen zum Beispiel Menschen mit psychischen Krankheiten oder Behinderungen, für die eine Isolation besondere Leiden hervorrufen würde. Man regt an, für solche Menschen Ausnahmen zu schaffen. Auch bei „social-distancing“ sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung angewiesen sind, berücksichtigt werden.

Überprüfung durch die Volksanwaltschaft besonders wichtig

Unter dem Punkt Freiheitsentzug werden Ausgangsbeschränkungen im Hinblick auf Alten- und Pflegeheime genauer betrachtet, dazu heißt es:

Die Beschränkungen scheinen unter der Perspektive des Schutzes der Gesundheit und des Lebens auch menschenrechtlich in den allermeisten Fällen und Umsetzungsvarianten nachvollziehbar.

Darüber hinaus sind aber die zugehörigen menschenrechtlichen Standardsicherungsmaßnahmen, wie die Sicherstellung auch pflegerisch unterstützten telefonischen Kontakts zu und von Angehörigen, Beratungs- und Kontrollbesuche, während solcher tief eingreifender Maßnahmen besonders wichtig.

Es ist dringend geboten, dass diese Maßnahmen umgehend wiederaufgenommen und verstärkt werden. Weiters sind die in diesem Bereich tätigen Organe dringend mit der notwendigen Schutzausrüstung auszustatten, um ein aktives und passives Infektionsrisiko hintan zu halten.

Überprüfungen der Volksanwaltschaft seien in diesem Zusammenhang wichtig. Da diese momentan aus Sicherheitsgründen keine Besuche durchführen könne, sei es nötig, dass rasch Möglichkeiten gefunden werden, die Besuche wieder aufzunehmen oder Alternativen zu diesen zu finden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und die Möglichkeit der Beschwerde zu erhalten.

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