VertretungsNetz fordert dringende Reform des Unterhaltsrechts
Menschen mit Behinderungen können gezwungen werden, ihre Eltern auf finanziellen Unterhalt zu verklagen – auch, wenn sie längst volljährig sind. In Wien verhältnismäßig neu, ist dies in anderen Bundesländern schon seit langem eine übliche, beschämende Praxis.
Marlene Reisig (Name geändert) ist 22 Jahre alt. Zu ihrer intellektuellen Beeinträchtigung kam im Jugendalter eine psychische Erkrankung. Mit Frau Reisigs Volljährigkeit wurde eine gerichtliche Erwachsenenvertretung (vormals: Sachwalterschaft) für sie bestellt.
Durch diese Unterstützung und mit dem Anspruch auf Mindestsicherung schaffte Frau Reisig einen großen Sprung in die Selbständigkeit: Sie konnte aus der Wohneinrichtung für junge Erwachsene in eine eigene Wohnung übersiedeln. Die Freude hielt jedoch nicht lange an: Die Magistratsabteilung 40, zuständig für die Auszahlung der Mindestsicherung in Wien, verlangt nun von Frau Reisig, ihre Mutter auf Unterhalt zu verklagen. Konkret werden 280 Euro monatlich gefordert.
Auch die Mutter von Frau Reisig ist geschockt: Sie arbeitet als Verkäuferin, muss pendeln und hat drei weitere Kinder unter 18 Jahren zu versorgen. Nun ist sie ratlos, wie sich das in Zukunft finanziell ausgehen soll. Der Erwachsenenvertreterin von Frau Reisig sind die Hände gebunden: Wenn sie die Klage nicht einbringt, wird die Leistung ihrer Klientin entsprechend gekürzt, ihr Lebensunterhalt kann so nicht mehr abgedeckt werden.
„Seit der Novelle der Mindestsicherung 2018 kann auch in Wien von erwachsenen Menschen mit Behinderungen verlangt werden, dass sie ihre Eltern auf Unterhalt verklagen, wenn sie als ’nicht selbsterhaltungsfähig‘ gelten. Der Druck ist hoch, denn wenn sich die Betroffenen weigern, wird die Leistung empfindlich gekürzt. Nach unseren Beobachtungen wird die Bestimmung nun immer öfter auch vollzogen, und zwar bei Personen bis zum 25. Lebensjahr“, erklärt Andreas Gschaider, Fachbereichsleiter Erwachsenenvertretung bei VertretungsNetz.
Beschämende Vollzugspraxis ist in Niederösterreich Alltag
Behörden in anderen Bundesländern gehen noch schärfer vor: In Niederösterreich werden längst volljährige Betroffene sogar gezwungen, ihren Eltern einen Teil der – oftmals geringen – Pensionsleistungen per Unterhaltsklage wegzunehmen:
Manuel Grabner (Name geändert) ist 32 Jahre alt. Zu seiner intellektuellen Beeinträchtigung kam eine posttraumatische Belastungsstörung aufgrund von Missbrauchserfahrungen in der Kindheit. Die Erwachsenenvertreterin von Herrn Grabner beantragte Mindestsicherung und organisierte eine Wohnassistenz.
Mit dieser Unterstützung konnte Herr Grabner aus der Behinderteneinrichtung in eine eigene Wohnung übersiedeln und weitgehend selbstständig leben. Die Behörde verlangte jedoch sogleich von Herrn Grabner, seinen Vater auf Unterhaltszahlungen zu klagen. Der Vater bezieht eine Invaliditätspension und hat Schulden aus früheren Jahren zu begleichen. Die Schulden werden von der Behörde jedoch nicht berücksichtigt: 360 Euro im Monat soll er nun für seinen Sohn bezahlen.
„Erwachsene Menschen mit Behinderungen gelten ihr Leben lang als Kinder – das widerspricht klar der UN-Behindertenrechtskonvention. Und dann wird noch von den Eltern verlangt, als Lückenbüßer für den Sozialstaat einzuspringen. Das ist beschämend! Und da reden wir noch gar nicht von der massiven emotionalen Belastung der Familienbeziehungen, wenn die eigenen Eltern verklagt werden müssen“, kritisiert Gschaider. „Sogar wenn das Verhältnis zerrüttet ist und die KlientInnen keinen Kontakt mit ihren Eltern wollen, beharrt die Behörde auf der Pflicht zur Klage.“
Durch eine Änderung der entsprechenden Bestimmung zum Unterhalt im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) könnte diese Praxis der Behörden beendet werden. „Wir sind erfreut über die Absichtserklärung der neuen Bundesregierung, in diesem Bereich etwas für die Betroffenen zu tun, so Gschaider. „Es bleibt zu hoffen, dass hier möglichst bald die Notbremse gezogen wird, denn unsere ErwachsenenvertreterInnen berichten von vielen dramatischen Fällen“.
Soziale Absicherung muss neu gedacht werden
Im Regierungsprogramm genannt ist darüber hinaus eine – leider noch wenig konkretisierte – soziale „Absicherung für Menschen mit Behinderungen“. Aus Sicht von VertretungsNetz braucht es auf jeden Fall Lohn statt Taschengeld für Personen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind.
Es müssen aber auch endlich erwachsene Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen sozial abgesichert werden, wenn sie dauerhaft nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können. Denn die Logik von Mindestsicherung oder Sozialhilfe geht von einer vorübergehenden Notlage „arbeitsfähiger“ Menschen aus.
Fachbereichsleiter Gschaider appelliert an die Bundesregierung: „Die Reform der sozialen Absicherung von Menschen mit Behinderungen muss mit der dringend notwendigen Sanierung des Sozialhilfegrundsatzgesetzes verbunden werden. Wir müssen die Betroffenen rasch aus der Armutsfalle holen.“
Jan Lackner
20.01.2023, 06:57
Was für ein dummer Artikel.
Ein bisschen Eigenverantwortung? Unterhaltspflichten in Österreich sind bekannt und wenn nicht sollte man sich spätestens wenn man schwanger ist darüber informieren.
Wenn ich ein Behindertes Kind habe werde ich mir drei mal überlegen ob ich mir noch drei Kinder leisten kann.
Ich hoffe der Staat bleibt da hart.
Anonym
28.10.2022, 16:12
Es gibt auch eine Möglichkeit dieses Problem zu umgehen und zwar:
Wenn die Behörden eine Unterhaltsklage fordern, so würde ich Betroffene raten, sich mit mit dem zuständigen Bezirksgericht in Verbindung zu setzen und den zuständigen Diplom Rechtspfleger zu bitten, eine Stellungnahme an die Behörde zu schreiben, mit der Begründung, dass eine Unterhaltsklage von vonerhein aussichtslos und ein finanzielles Kostenrisiko wäre.
Wie zuerst erwähnt, wenn man nachweisen kann, dass eine Klage aussichtslos und/oder ein zu hohes Kostenrisiko ist, so ist es möglich, dass die Behörde davon Anstand nimmt.
Ich habe es auch so gemacht, da ich auch in so einer Situation war und bei mir hat es geholfen.
maria eberl
03.07.2022, 13:56
Hallo ja mir geht es genauso habe deswegen alles verloren Wohnung Auto weil das für mich nicht mehr Leistbar war ich Sitz in einer 30 qm Wohnung bei meinen Sohn ich bin verzweifelt 😭
Silke Broser
11.06.2022, 16:04
Welche Möglichkeiten gibt es gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit vorzugehen? Ich bin bereit diesbzgl. vorzugehen und mitzuhelfen, dass der Passus geändert wird. Ist in D ja auch möglich, warum nicht auch in Ö?
Mikeei
07.07.2021, 22:51
Ich finde es beschämend, wie sich Eltern plötzlich zurückziehen, wenn Kinder schwer erkranken oder durch einen Unfall behindert werden.
Ich, arbeitsunfähig weil invalid bekomme Gott sei Dank Invaliditätspension.
Behinderte Menschen können kein Geld verdienen, gesunde Menschen sehr wohl.
Die elterliche Verantwortung endet nicht, wenn das Kind 18 wird!
Doris
05.05.2021, 23:34
Hallo!
Mein Kind ist jetzt 23 Jahre. Mit 18 Jahren wurde ihr die Mindestsicherung gewährt.
Vor ca. 2 Jahren kam der Brief sie müsse uns auf Unterhalt klagen. Ich war geschockt.
Jetzt muss/darf ich Unterhalt zahlen und kann mir kaum etwas leisten da auch die Miete der Wohnung Aufgrund von vielen Verschmutzungen u. kaputt machen einiger Dinge der Anlage empfindlich teurer wurde. Nun überlegt die zweite Tochter aus zu ziehen und will weiter studieren (gönne ich ihr auch eine gute Ausbildung);
Meine 23 jährige Tochter ist auch noch nach NÖ gezogen wo die Regelungen noch strenger sind.
Wie soll ich das alles zahlen?!
Es belastet uns Eltern sehr.
😳🤔😩
Herbert Gross
27.04.2021, 17:04
ich hoffe sehr das sich schnell was ändert sonst bin ich auch ruiniert mein sohn ist auch psychisch krank er ist bei der Lebenshilfe und hat mich geklagt auf unterhalt das ist auch jetzt gerichtlich entschieden worden 340€ monatlich und nachzahlung 1834 €und ich selber hab dan nur mehr 200€ zum leben hab vor zehn jahren hausgebaut lebe alleine die schulden interessiert sie nicht Gericht es ist einfach eine Katastrophe darum wahnsin
mfg herbert
Doris
05.05.2021, 23:38
Lieber Herbert!
Ich verstehe dich sehr gut.
Ich habe auch keine Ahnung wie es bei uns weiter gehen soll und ob wir sogar die schöne Wohnung gegen eine kleinere tauschen muss. Und wenn du dann Kredit auch noch zahlen musst eine Katastrophe. 😭
Eder Gustav
20.04.2021, 18:50
Habe einen 45Jährigen behinderten Sohn und muss laut Gericht 300 € pro Monat zahlen ! Mein Sohn ist in der Lebenshilfe in Oberösterreich untergebracht ! meine Exfrau hat das veranlasst das ich das zahlen muss ! das sind 22 % von meiner Pension !
ist das gerechtvertigt ?
m.f.g.
Gustav
Jennifer Gruenwald
21.12.2020, 19:26
Ich bin Jennifer 29
60 körperlich behinderte
und epelepsie.
Für mein wohnen und Leben kommt teilweise meine Krebskranke Mutter auf ich gehe auch Arbeit.
Nur deckt es nicht die Therapie und Rehabilitation kosten, darf bzw kann ich meinen Vater verklagen der sich um nichts kümmert
Mario
02.06.2023, 03:55
An den Artikel Autor!
Wurde dies nun bereits endlich behoben? Haben Sie Minister Rauch dazu schon kontaktiert?
Was ist der Stand der Dinge? Diese ungerechte und ungerechtfertigte Praxis muss jetzt endgültig ein Ende haben.
anonym
26.02.2020, 12:36
Das Ziel davon ist die familieren Beziehungen zu zerstören, damit die gesellschaft kaputt geht. Es ist eine Verhetzung der Kinder gegen Eltern. Das ist die Endzeit.
Unbekannt
28.05.2022, 15:11
Gebe dir Recht… Das ist der Plan!
Anonym
19.02.2020, 07:48
Diese Situation hier kommt einer Entmündigung gleich.
Menschen mit besonderen Bedürfnissen sollen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gefördert und nicht entmündigt werden.
Aber leider gibt es Gesellschaften, welche wollen, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen entmündigen werden, das ist eine Verletzung der Menschenwürde.
Sebastian Ruppe
12.02.2020, 12:51
Österreich soll sich schämen und hier raschest Abhilfe schaffen!
Karin Egger
11.02.2020, 17:30
Auch wir hatten vor kurzem „das Vergnügen “ , gemeinsam mit unserem 25jährigen Sohn bei Gericht (Wien) zu erscheinen, um ihn dabei zu unterstützen, uns Eltern zu klagen…eine für uns kuriose und für unseren Sohn extrem beschämende Situation!!!
Und noch ein Kuriosum unserer Gesetze:
Unser Sohn wurde von Mindestsicherung, aufgrund seiner Behinderung, auf Dauerleistung(=Mindestsicherung 14x pro Jahr) umgestellt….als Mindestsicherungsbezieher war er Rezeptgebührenbefreit, als Dauerleistungsbezieher gilt er als Kind, ist nun beim Vater mitversichert und ist NICHT mehr Rezeptgebührenbefreit!!!
Denn: nur wenn der Vater wg niedrigem Einkommen Gebührenbefreit wäre, dann wäre auch der Sohn Gebührenbefreit…
Behinderter Sohn muss Rezeptgebühr bezahlen, weil Vater „zu viel „verdient???
Was hat das Einkommen des Vaters mit der finanziellen Situation unseres behinderten Sohnes zu tun , welcher für seine Wohnungskosten, Lebenserhaltungskosten, Therapie- und Arztkosten usw. selbst aufkommen muss…
Begründung von WGKK und MA 40: so ist das Gesetz…
Hedwig Presch
10.02.2020, 09:44
Die Grauslichkeiten von Seiten der MA 40 häufen sich: Rückforderungen, Betrugsverdacht, keinerlei Kulanz bei kleinsten Zuverdiensten (auch hier wird „Besitz“ – 5.000€ ist nicht viel, aber immerhin ein Notgroschen – anders gewertet) … bis hin zum oben Berichteten. Das alles bei oft unzumutbar verlangsamter Bearbeitung von Anträgen, die sogar zum Verlust der Weiterversicherung führen. Volle Härte der Bürokratie und keinerlei Verständnis, nie irgendeine Nachsicht!
Es ist höchste Zeit, Protest und Widerstand zu organisieren!
Nicole Keplinger-Sitz
10.02.2020, 08:42
Die im Beitrag angeführten Beispiele verdeutlichen sehr gut das Spannungsverhältnis in dem sich Menschen mit Beeinträchtigung und ihre betreuenden Angehörigen wiederfinden. In diesem Zusammenhang ist auch noch auf ein weiteres Problem hinzuweisen: nämlich auf die Rechtslage im Zusammenhang mit der Gewährung des staatlichen Unterhaltsvorschusses: Ist der 18.Geburtstag nämlich oft ein Freudentag für junge Menschen, bedeutet dieser Tag für AlleinerzieherInnen oft den Wegfall des staatlichen Unterhaltsvorschusses. So kommt es, dass zumeist die Mütter ihre „Kinder“ von nun an alleine durchbringen müssen. Gerade im Falle von Jugendlichen mit Behinderung bedeutet dies eine besondere Belastung. Vom anderen Elternteil ist mangels Einkommen, ohnehin oft nichts zu holen. Auch die Sozialhilfe pocht nun auf diese lebenslange „Alleinzuständigkeit“ des Alleinerziehenden für den Unterhalt. Jene Alleinerziehenden, die ohnehin meist nur ein reduziertes Einkommen vorweisen können, da aufgrund der mangelhaften Kinderbetreuung (bei Kindern mit Beeinträchtigung oft sehr problematisch) auch deren Arbeitseinkommen sehr überschaubar sind, werden nun zusätzlich durch die Umsetzung der Sozialhilferichtlinien massiv unter Druck gesetzt…
Klaudia Karoliny
07.02.2020, 09:34
…leider ist das auch in OÖ längst so. Wenn beide Elternteile arbeiten gehen, wird von beiden Elternteilen ein Unterhalt verlangt, gestaffelt zwar, wenn es noch weitere unterhaltsberechtigte Kinder gibt.
Und die ärgste Sauerei ist dabei, dass selbst wenn die Eltern nach wie vor den größten Teil der Pflege ihres behinderten Kindes (kostenlos) übernehmen, weil das Pflegegeld in das meist eh viel zu geringe Stundenkontingent von ambulanter Diensten (wie Persönliche Assistenz z.B.) „wandert“, nicht von dieser gesetzlichen Bestimmung Abstand genommen wird! Eltern „dürfen“ also zahlen UND pflegen. Sie werden sozusagen ihr Leben lang „bestraft“, weil sie ein Kind mit Behinderung auf die Welt gebracht haben. Das ist unser Sozialstaat!