Die nächste Staatenprüfung kommt bestimmt!

2019 ist es wieder soweit. Ein UN-Fachausschuss prüft Österreich. Ein Beitrag von Martin Ladstätter.

Illustration mit blauem Hintergrund; Links das Logo der vereinten Nationen in weiß, eine Karte der Welt, zentriert am Nordpol, umrahmt von einem Kranz aus Olivenzweigen; Rechts eine Karte von Österreich in rot-weiß-rot, darüber befindet sich eine Lupe, die das Gebiet fokussiert; Darüber steht: Staatenprüfung Österreich; Darunter steht: UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
BIZEPS

In Österreich ist die UN-Konvention über die Recht von Menschen mit Behinderungen seit 2008 gültiges Recht. Die UN-Konvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag. Aber wird die Konvention von Österreich eingehalten?

Das prüft ein eigener UN-Fachausschuss in regelmäßigen Abständen. Das letzte Mal im Jahr 2013. 2019 ist es wieder soweit. Die Republik Österreich muss berichten und auch die Zivilgesellschaft wird nach ihrer Einschätzung befragt. Jede Staatenprüfung endet mit Empfehlungen der UNO.

Was hat die UNO 2013 kritisiert? Was hat sie empfohlen?

Es gab unter anderem drei sehr stark beanstandete Punkte: das aussondernde Schulsystem, das bevormundende Sachwalterschaftsrecht und die fehlende volle sozialversicherungsrechtliche Absicherung von Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, einschließlich einer angemessenen Entlohnung für deren Arbeit.

Ein Hindernis auf dem Weg der Umsetzung der UN-Konvention stellt das föderalistische System in Österreich dar. Die Unterstützung in den Bundesländern ist uneinheitlich und meist ohne Rechtsanspruch. Da die UN-Konvention aber eine menschenrechtliche Sichtweise vertritt, lässt sie staatliche Strukturen nicht als Hinderungsgrund für die Umsetzung gelten.

Österreich wurde auch aufgefordert, sein Schulsystem inklusiv umzugestalten, das Sachwalterschaftsrecht grundlegend zu reformieren und auch hinsichtlich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt tätig zu werden.

Was steht dazu im aktuellen Regierungsprogramm von ÖVP und FPÖ?

Das Sonderschulwesen soll ausgebaut werden! Das Taschengeld für Menschen, die in Werkstätten der Tagesstruktur arbeiten, soll erhöht werden. Von angemessenem Lohn und voller sozialversicherungsrechtlicher Absicherung ist in dem Programm keine Rede.

Einzig eine Reform des Sachwalterschaftsrechts wurde in den letzten Jahren tatsächlich in Angriff genommen. In einem vorbildlich partizipativen Prozess wurde ein Gesetz entwickelt, das Selbstbestimmung den Vorrang gibt, wenn nötig mit entsprechender Unterstützung.

Das Besondere dabei: Menschen, die bisher einen Sachwalter oder eine Sachwalterin haben, waren als Expertinnen und Experten in eigener Sache dabei. Ganz nach einem der zentralen Grundsätze der UN-Konvention, nämlich der Partizipation. Das heißt Menschen mit Behinderungen müssen in die Entwicklung von sie betreffenden Gesetzen miteinbezogen werden.

Das Erwachsenenschutzrecht wird mit 1. Juli in Kraft treten. Leider muss erwähnt werden, dass auch dieser Fortschritt zwischenzeitlich in Gefahr war. Er sollte – so der Plan von ÖVP und FPÖ – aus finanziellen Gründen um zwei Jahre verschoben werden. Die Zivilgesellschaft hat sich aber gemeinsam für die Beibehaltung des ursprünglichen Zeitplans ein- und schließlich durchgesetzt.

Die nächste Staatenprüfung kommt bestimmt! Man darf gespannt sein, was das UN-Fachausschuss zu den Vorgängen in Österreich zu sagen hat.

Dieser Artikel ist zuerst in Blickpunkte erschienen.

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