Noch immer gibt es keine fixe Zusage des Sozialministers, Mag. Herbert Haupt (FPÖ), für eine rückwirkende Valorisierung des Pflegegeldes.
Auf unser Schreiben vom 21. März 2002 erhielten wir vom Sozialminister lediglich die Antwort, dass er sich „besonders dafür einsetzen werde, dass eine Anpassung dieser Leistung möglichst bald vorgenommen wird“.
Kein Wort darüber, warum er seine für 2002 angekündigte Anpassung der Geldleistung nicht in die Tat umgesetzt hat. War es vielleicht der Koalitionspartner oder gar der eigene Finanzminister, der ihn daran gehindert hat?
Und wenige Tage später erklärte Haupt gegenüber der APA, dass es, wenn es nach ihm geht, ab 2003 eine Abgeltung der Inflationsrate geben soll. Allerdings soll nicht die Inflation der letzten sieben Jahre abgegolten werden, sondern nur die der Jahre 2001 und 2002.
Der Minister vergisst dabei aber ganz, dass wir Betroffene eine Abgeltung des Kaufkraftverlustes ab seinem Beginn – also seit 1996 – fordern. Wir wollen nicht, daß sich der Finanzminister auf unsere Kosten gleich zweimal bereichert:
Finanzminister kassiert und schweigt
Einmal durch die Nichtvalorisierung und ein zweitesmal dadurch, dass er laut einem Bericht in der PRESSE vom 27. März 2002 jährlich 30 Millionen Euro durch die seinerzeitige Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge mehr einnimmt, als er für das Pflegegeld aufwendet.
Wir fordern den Sozialminister daher auf, dem Parlament ehestmöglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der eine rückwirkende Valorisierung des Pflegegeldes ab dem Jahre 1996 und die gesetzliche Verankerung einer laufenden und unbefristeten Valorisierung zum Inhalt hat.