Die Rechte behinderter Kinder in der Verfassung zu verankern ist von großer Bedeutung

Am Mittwoch wurde ein Gesetzesantrag eingebracht, mit dem die Rechte von Kindern in der Bundesverfassung verankert werden.

Ulrike Königsberger-Ludwig
Parlament

„Dass im Rahmen der Verankerung der Kinderrechte in der österreichischen Verfassung die Rechte behinderter Kinder explizit angeführt sind, ist für diese Kinder, deren Eltern und auch für mich persönlich von großer Bedeutung“, so die SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig am Freitag.

„Für die Inklusion behinderter Kinder ist die Verankerung ihrer Rechte in der Verfassung besonders wesentlich“, betonte Königsberger-Ludwig. Anschließend an diesen Erfolg sei auch wieder der Kindergartenbesuch behinderter Kinder zu thematisieren. „Die SPÖ hat bereits im Jahre 2006 einen Antrag für ein Bundesrahmengesetz für Kindereinrichtungen eingebracht“, aber auch die Länder seien hier in die Pflicht zu nehmen.

„Sie sind dafür zuständig, genügend behindertengerechte Kindergartenplätze zur Verfügung zu stellen, denn jedes Kind, ob behindert oder nicht, hat das Recht auf einen adäquaten Kindergartenplatz“, so Königsberger-Ludwig abschließend.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich