Die Rechte von Menschen mit Behinderungen dürfen in Zeiten der Krise nicht untergehen

Seit dem Jahr 1993 wird jährlich am 3. Dezember der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Seit dem letzten Jahr hat sich vieles verändert. Das Jahr 2020 steht ganz im Zeichen der Corona-Pandemie, von der Menschen mit Behinderungen häufig besonders betroffen sind.

Tafel: Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
BIZEPS

Viele, jedoch keineswegs alle, Menschen mit Behinderungen, gehören zur Risikogruppe, die im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährdet ist.

Außerdem brachten und bringen die Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Pandemie gesetzt werden, für Menschen mit Behinderungen mitunter besonders gravierende Einschränkungen mit sich. In der Corona-Krise, die den öffentlichen Diskurs und die mediale Berichterstattung derzeit dominiert, treten viele berechtigte Anliegen von Menschen mit Behinderungen in den Hintergrund.

Der Nationale Aktionsplan Behinderung dient der Umsetzung der von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der erste Nationale Aktionsplan war für die Zeit von 2012 bis 2020 vorgesehen. Es soll auf Basis der Evaluierungsergebnisse ein neuer Nationaler Aktionsplan für die Jahre 2022 bis 2030 erarbeitet werden.

Die Behindertenanwaltschaft fordert, dass die Arbeit an dem neuen Aktionsplan konsequent und qualitätsvoll fortgesetzt wird. Die umfassende Gleichbehandlung und Teilhabe der etwa 1,4 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich muss, gerade in der vorherrschenden Krise, die viele gesellschaftliche Probleme verstärkt und sichtbar macht, ein wesentliches Ziel österreichischer Politik sein. Auf dem Weg zu diesem Ziel darf es keinen Stillstand und keine Rückschritte geben.

Von besonderer Bedeutung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zu Bildung. Ein mangelnder Zugang in diesem Bereich führt meist zu einer, oft lebenslangen, Beeinträchtigung der Teilhabechancen. Segregation im Bildungsbereich fördert Vorurteile, mit denen Menschen mit Behinderungen häufig konfrontiert sind.

Um die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten, bedarf es eines umfassenden, niederschwelligen und flächendeckenden Zugangs zu inklusiver Bildung. In dem aktuellen Regierungsprogramm bekennen sich die Regierungsparteien klar zu einem inklusiven Bildungssystem.

Die Corona-Krise führte in Österreich zur höchsten Arbeitslosigkeit seit 1945. Auch viele Menschen mit Behinderungen, die bereits vor der Krise weit häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen waren als die Gesamtbevölkerung, haben ihre Arbeitsplätze verloren.

Die Folgen der Krise für den Arbeitsmarkt dauern an und werden voraussichtlich noch lange Zeit nicht ausgestanden sein. Es bedarf aus diesem Grund einer Beschäftigungsoffensive, in deren Rahmen gezielt Anreize für die Beschäftigung und Wiederbeschäftigung von Menschen mit Behinderungen am Regelarbeitsmarkt gesetzt werden, sowie Schritten zur inklusiven Gestaltung des Arbeitsmarktes, die es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, auch bei höherem Unterstützungsbedarf einer sozialversicherungsrechtlich voll abgesicherten Tätigkeit mit einer kollektivvertraglich vereinbarten Entlohnung nachzugehen.

Damit erhalten Menschen mit Behinderungen eine Chance, ihre Talente und Fähigkeiten einzusetzen und einen Beitrag zur Krisenbewältigung zu leisten.

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