Die seltene Gabe der Differenzierung

Zweierlei Recht für gesunde und behinderte Kinder? Darüber muß man diskutieren dürfen. (Gastkommentar von Bernd Schilcher; Der Autor ist Professor für Privatrecht an der Universität Graz.)

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Der Kommentar ist in „Die Presse“ erschienen:

Frau Prammer ist wieder einmal „fassungslos“. Versetzt in diesen Zustand hat sie diesmal ihr Nachfolger im Amt, der die gesetzliche Unterscheidung zwischen „normalen“ Kindern und „behinderten“ im Mutterleib für einen „untragbaren Zustand“ hält. Und der sich die Frage gestattet, warum eigentlich der Vater des Kindes bei der Abtreibung überhaupt nichts zu sagen zu hat.

Wohlgemerkt: Minister Haupt hat sich in keiner Weise gegen die Straffreiheit der Fristenlösung ausgesprochen. Er hinterfragt nur etwas, was Behinderten-Organisationen seit vielen Jahren bewegt: Was ist das für eine Gesellschaft, die behinderte Kinder bis zur Geburt abtreiben läßt – während „gesunde“ Kinder ausschließlich innerhalb der ersten drei Monate abgetrieben werden dürfen.

Und: Wieso werden die Männer seit vielen Jahren von allen Entscheidungen, von der Abtreibung bis zur Kindesobsorge nach der Scheidung, ausgeschlossen, obwohl man sie angeblich stärker in die Verantwortung für die Kinder einbinden möchte? Bei der eklatanten Ungleichbehandlung behinderter Kinder in der Fristenlösung helfen weder die beschönigende Etikettierung „eugenische Indikation“ noch die beschwichtigenden Hinweise von Frau Prammer, daß dieser Indikation schon jetzt Grenzen durch „das Ermessen des Arztes“ gesetzt seien.

Wo bleibt dieses Ermessen bei gesunden Kindern? Man stelle sich einen Arzt vor, der – womöglich aus eigenem Verschulden, so wie in dem jüngst vom Obersten Gerichtshof entschiedenen Fall einer grob fahrlässig übersehenen Schwerstbehinderung – erst in den letzten Wochen vor der Geburt eine Behinderung diagnostiziert und – auch zum eigenen Schutz – ein praktisch voll ausgereiftes Kind zur Abtreibung freigibt. Dieser Arzt hat nichts zu befürchten: Er ist rechtlich voll gedeckt, auch wenn dieselbe Vorgangsweise wenige Minuten später, nämlich nach der Geburt, bereits ein strafrechtliches Tötungsdelikt wäre. Ich glaube, daß man über die Angemessenheit einer solchen Lösung zumindest diskutieren darf.

Denn immerhin hat es in den 25 Jahren, in denen die Fristenlösung gilt, erhebliche Einstellungsänderungen der Gesellschaft gegenüber Behinderten gegeben. Allein in den letzten zehn Jahren haben wir in der Steiermark mit Zustimmung der Eltern, Schüler und Lehrer über 75 Prozent aller Schulkinder mit Behinderungen in Normalschulen integriert. Freilich darf eine solche Diskussion nicht mit den Scheuklappen einseitiger Ideologien geführt werden. Es geht weder um das Recht des Kindes allein, wie das vor allem von manchen kirchlichen Kreisen behauptet wird, noch um das „Recht der Frau auf Selbstverwirklichung“, das Frau Prammer ausschließlich im Auge hat.

Tatsächlich geht es um einen schwierigen Kompromiß. Aber um einen, bei dem das Menschenrecht des behinderten Kindes nicht einfach im Recht der Frau verschwinden darf. Dasselbe ist mit den Rechten des Vaters passiert. „Wir haben das alleinige Sorgerecht für die Frauen erstritten und wir werden es gegen jeden Angriff der Männer verteidigen“, meinte zum Beispiel eine SP-Frauenvertreterin in einer Diskussion um die gemeinsame Obsorge nach der Scheidung.

Und die Kinder – wo bleiben die? Daß ausgerechnet die sozialdemokratische Frauenchefin einer Zweiklassengesellschaft bereits im Mutterleib das Wort redet, überrascht wohl nur auf den ersten Blick. Wer das Wirken dieser Truppe in den letzten Jahren beobachtet hat, wird festgestellt haben, daß ihr die Gabe der Differenzierung nicht in die Wiege gelegt wurde. Zweierlei Recht für gesunde und behinderte Kinder? Darüber muß man diskutieren dürfen.

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