Die Situation behinderter Menschen

Was die Verfassungsbestimmung bewirkte

Im Rahmen der Tagung „2 Jahre Verfassungsänderung – Was nun?“, die die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation am 30. November im Wiener Hotel Wimberger abgehalten hatte, schilderte Martin Ladstätter (Verein „BIZEPS-Zentrum für Selbstbestimmtes Leben“) die Situation behinderter Menschen in Österreich. Seine pointierten Ausführungen ernteten im Publikum viel Schmunzeln: nicht, weil es so viel zu lachen gäbe, sondern eher aus Galgenhumor.

Ladstätter beschied Österreich zwar im internationalen Vergleich eine solide traditionelle Absicherung. Wenn es aber um gleiche Bürgerrechte für behinderte Menschen gehe, lebten wir in einem Entwicklungsland. Anfang der 90er Jahre formierte sich eine Gleichstellungsbewegung, die im April 1995 an Parlamentspräsident Fischer knapp 50.000 Unterschriften für eine Verfassungsänderung und ein Gleichstellungsgesetz übergab. Am 9. Juli 1997 wurden vom Parlament einstimmig ein Verfassungsartikel zur Antidiskriminierung und eine Staatszielbestimmung beschlossen.

Vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wurde daraufhin eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bestehende Gesetze nach diskriminierenden Inhalten untersuchte. Die MinisterInnen aller Ressorts wurden gebeten, Diskriminierungen bekanntzugeben. In einer ersten Umfrage antworteten sie, es seien keine Diskriminierungen bekannt. Bis April 1999 konnte unter Mithilfe der Ministerien eine erste Bestandsaufnahme vorgelegt werden: Die Sammlung von Diskriminierungen umfaßt 120 Seiten.

Was tatsächlich geschehen ist, um Diskriminierungen zu beseitigen, faßte Ladstätter unter den Titel „Zwischen Murks, Aufbruch, Desinteresse und List“ zusammen. Unter „Aufbruch“ nannte er zum Beispiel die Bereinigung des Niederösterreichischen Pflichtschulgesetzes: Eine Bestimmung nach der über die Aufnahme eines behinderten Schülers abgestimmt wurde, konnte durch eine Novelle beseitigt werden. Für „Murks“ hält Ladstätter, daß zwar die Gebärdensprache immer noch nicht anerkannt sei, dafür aber ein Bericht „Über die Lage“ verfaßt wurde; daß in einem Entwurf für neue Beförderungsbedingungen der Wiener Linien zwar Rollstuhlfahrer keine Begleitperson mehr mitnehmen hätten müssen, dafür aber von der Versicherung bei Unfällen ausgeschlossen wären.

Klares Desinteresse ortet Ladstätter in der Politik, wenn es um die Gleichbehandlung behinderter Föten bei Fristenregelung oder die Sterilisation behinderter Personen geht. Unter „List“ fällt, „wenn die Realität in ein Gesetz geschrieben und das dann als Erfolg gefeiert wird“, so Ladstätter. Als Beispiel nannte er die neue Bestimmung, daß in jedem Wiener Bezirk zumindest ein Wahllokal barrierefrei zugänglich sein muß. List sei auch, wenn blinde Personen ihre Unterschrift von einem Notar gebührenbefreit beglaubigen lassen müssen. Ladstätter: „Blinde werden zwar immer noch diskriminiert, aber sie müssen jetzt nicht mehr selbst dafür bezahlen.“

Als „völlig unzureichend“ stufte Ladstätter die Arbeit in den Länderarbeitsgruppen ein. Die meisten Bundesländer hätten mit einer Durchforstung der Landesgesetze noch gar nicht begonnen, die übrigen hätten „nicht mehr als einen Bericht zustandegebracht“.

Ladstätter selbst bezeichnet ein Gleichstellungsgesetz als „Vision“. Dennoch meinte er abschließend: „Es zahlt sich aus, sich aktiv an diesem gemeinsamen Vorhaben zu beteiligen, damit behinderte Menschen in Zukunft selbstbestimmt und gleichberechtigt in Österreich leben können.“

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