Serie: Wie funktioniert der Menschenrechtsschutz mit Konventionen?
So unterschiedlich die Inhalte der internationalen Menschsenrechts-Konventionen im Einzelnen sind, so haben sie doch auch viele Gemeinsamkeiten.
Volker Frey, Gleichstellungsexperte beim Klagsverband bringt es auf den Punkt: „Die UN-Konventionen sind der am breitesten international akzeptierte Standard von Rechten, die allen Menschen zukommen.“
Menschenrechte auf dem Prüfstand
Bei allen internationalen Übereinkommen, die in dieser Artikelserie vorgestellt werden, ist ein Staatenberichtsverfahren vorgesehen.
Die Vertragsstaaten sind, nachdem sie eine Konvention ratifiziert haben, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Staatenberichte vorzulegen. In diesen Berichten wird die Umsetzung der jeweiligen Konvention auf nationaler Ebene beschrieben.
Ergänzend zu den offiziellen Berichten der Regierungen ist die Zivilgesellschaft aufgerufen, ihre Sicht der Dinge in sogenannten Schattenberichten darzulegen. Diese weichen in der Regel in weiten Teilen von der offiziellen Darstellung ab.
Folgen Sie diesem Link, um die Schattenberichte des Klagsverbands der vergangenen Jahre zu lesen.
Fachausschüsse der UNO überprüfen dann anhand der Berichte, ob die einzelnen Vertragsstaaten die Konvention umsetzen bzw. ob die Empfehlungen, die bei der vorherigen Überprüfung ausgesprochen wurden, befolgt werden. Als Abschluss jedes Staatenberichtsverfahrens werden Empfehlungen an den jeweiligen Vertragsstaat formuliert.
Zahnlose Empfehlungen oder wirksamer Prüfbericht?
Wenn ein Staat die Empfehlungen nicht befolgt, sind allerdings keine Sanktionen vorgesehen. Deshalb stellt sich die Frage, wie wirksam dieses Verfahren ist? Dazu Volker Frey: „Die Staatenprüfverfahren verpflichten einen Staat, für seine Menschenrechtspolitik international gerade zu stehen. Insofern ist die Wirksamkeit abhängig von der Sensibilität der anderen Staaten und ihren Empfehlungen.“ Es spiele aber auch eine wesentliche Rolle, wie die Menschenrechtssituation in dem jeweiligen Land sei.
Die politische Dimension der Staatenprüfung hebt Barbara Liegl, Antidiskriminierungsexpertin am Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, hervor: „Die Verfahren zum Verfassen der Staatenberichte sollten eigentlich dazu dienen, bei den zuständigen BeamtInnen in den Ministerien das Bewusstsein für die Relevanz von Menschenrechten in den jeweiligen Politikbereichen zu steigern“, erklärt sie.
Dazu gehöre auch das kontinuierliche und systematische Sammeln von Daten, um die Wirksamkeit von Maßnahmen, die Menschenrechte entweder fördern oder verletzen, zu belegen.
Was so einfach klingt, kann in Wahrheit die erste Hürde sein, um die in den Konventionen verbrieften Menschenrechte zu gewähren, weiß Liegl: „Oft gibt es keine klaren Zuständigkeiten, wer für die Sammlung der Informationen und Daten in den jeweiligen Behörden zuständig ist.“
In Österreich seien zwar die MenschenrechtskoordinatorInnen dafür zuständig, sie müssten diese Aufgaben allerdings neben ihrer regulären Arbeit erfüllen. Einzige Ausnahme: Im Bildungsministerium darf sich die Menschenrechtskoordinatorin ausschließlich auf diese Aufgabe konzentrieren. Barbara Liegl: „Die Beschäftigung mit der Umsetzung von Konventionen hat wohl nicht oberste Priorität.“
Für Liegl, die auf viele Jahre internationale Erfahrung mit der Beobachtung von Staatenberichtsverfahren zurückgreifen kann, bestätigt sich das auch darin, dass viele Länder ihre Berichte mit großer zeitlicher Verzögerung abgeben.
„Das ist wohl ein Indiz dafür, dass die Beschäftigung mit der Umsetzung von Konventionen nicht oberste Priorität hat“, so die Expertin. In ihrer internationalen Tätigkeit konnte sie feststellen, dass Länder, die der EU beitreten wollen, größerem Druck ausgesetzt sind, ihre Staatenberichte zu verbessern.
Sie unterstreicht aber auch die Rolle der Zivilgesellschaft: „NGOs können mit qualitativ hochwertigen und präzisen Berichten Probleme und Lösungsansätze glaubhaft darstellen und damit die Qualität der abschließenden Empfehlungen beeinflussen“, ist sie überzeugt.