Unterteilt ist das Programm der Landesregierung in sechs Kapitel. Man widmet sich unter anderem dem Klimaschutz, der Mobilität, den Themen Arbeit, Digitalisierung, Integration, Pflege und Finanzen.
Durch die vorgezogenen Wahlen wurde es notwendig, im November 2019 einen Landtag zu wählen und in weiterer Folge eine neue Landesregierung zu bilden.
Diese Landesregierung hatte am 19. Dezember 2019 ihre erste Sitzung. Unter dem Titel „AGENDA WEISS-GRÜN – Steiermark gemeinsam gestalten.“ umfasst das Programm 64 Seiten.
Unterteilt in sechs Kapitel, widmet man sich unter anderem dem Klimaschutz, der Mobilität, den Themen Arbeit, Digitalisierung, Integration, Pflege und Finanzen.
- Unter dem Thema „Soziales und Integration“ erfährt man, dass man weiterhin den „partnerschaftlichen Weg in der Behindertenhilfe“ gehen möchte, dies in allen Lebensbereichen, da behinderte Menschen „genauso wohnen, arbeiten und leben können wie jeder andere Mensch auch“.
- Weiters will man die Schnittstelle zu anderen Bereichen wie Bildung bearbeiten und verbessern.
- Darüber hinaus will man an der weiteren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention arbeiten, indem „der Dialog mit Selbstvertreterinnen und -vertretern, die Stärkung der Partnerschaft Inklusion und die politische Teilhabe von Betroffenen“ fortgesetzt wird.
- Weiters will man Rahmenbedingungen schaffen und auf Bundesebene einfordern, das Thema „Gehalt statt Taschengeld“ anzugehen.
- Nicht zuletzt – die positive Evaluierung vorausgesetzt – sollte der Peer-Berater-Lehrgang an der FH fortgesetzt werden.
Teile des Programms im Original (ab Seite 58)
- Gemeinsam wollen wir weiter den partnerschaftlichen Weg in der Behindertenhilfe gehen und mit einem neuen Inklusionsgesetz die Voraussetzungen für Selbstbestimmtheit und Teilhabe schaffen. Das betrifft alle Lebensbereiche. Menschen mit Behinderungen wollen genauso wohnen, arbeiten und leben können wie jeder andere Mensch auch. Es ist unsere Aufgabe, die richtigen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen und auch auf Bundesebene einzufordern. Dazu zählen unter anderem Forderungen wie Gehalt statt Taschengeld, nach sozialversicherungsrechtlicher Absicherung und einem Ausbau von betreuten Wohnungen.
- Schnittstellen zu anderen Ressortbereichen wie Bildung (z. B. Heilpädagogische Kindergärten und Schulassistenz), Gesundheit und Pflege (Psychiatriegesetz, Alter und Behinderung) sowie Barrierefreiheit werden gemeinsam bearbeitet und verbessert.
- Aktionsplan Menschen mit Behinderung: Die Steiermark festigt ihre Vorreiterrolle in der Umsetzung der UN-Behindertenkonvention. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei der Dialog mit Selbstvertreterinnen und -vertretern, die Stärkung der Partnerschaft Inklusion und die politische Teilhabe von Betroffenen.
- Das Land Steiermark hat einmal mehr unter Beweis gestellt, Pionierarbeit in der Behindertenhilfe zu leisten. Der Fachhochschul-Lehrgang zur Ausbildung zu Akademischen Peer-Beraterinnen und -beratern wird im Falle einer positiven Evaluierung fortgesetzt und im Steiermärkischen Sozialbetreuungsberufegesetz verankert.