Die Umsetzung der Gleichbehandlungsrichtlinie der EU, 2000/78/EG, nimmt konkrete Formen an

Die Richtlinie muss ja bis 2. Dezember 2003 auch in Österreich gesetzlich umgesetzt werden.

Martin Bartenstein
Bundespressedienst

Inhalt ist die Schaffung eines allgemeinen Rahmens für die Gleichbehandlung auch behinderter Menschen in Beschäftigung und Beruf.

Ein erster Arbeitsentwurf wurde jetzt von Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit vorgelegt, der interministeriell mit dem Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst und den Bundesministerien für Justiz, öffentliche Leistungen und Sport sowie soziale Sicherheit und Generationen akkordiert ist und durch eine Petition von Änderungsvorschlägen ergänzt wurde. Diese Papiere sollen nun im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung am 8. Mai 2003 ab 10:00 Uhr im BMWA auch mit VertreterInnen der Arbeiterkammer, Gewerkschaft, Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsbeauftragten diskutiert werden.

Kernstück des Arbeitsentwurfes ist, dass die Richtlinie mit einer Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (bislang nur für Frauen) bewirkt werden soll und für Behindertengleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ein eigener Senat in der Gleichbehandlungskommission geschaffen werden soll, der auch speziell zusammengesetzt sein soll.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich