Die Unabhängigkeit im Forschungsbereich muss gewahrt bleiben!

Industrie ist kein Partner für klinische Ethikkommissionen

Forscherin im Labor
BilderBox.com

Kürzlich wurde im Nationalrat die Novelle zum Arzneimittelgesetz beschlossen. Ein wesentlicher Teil des Gesetzes ist den klinischen Prüfungen und dem Kontakt mit Ethikkommissionen gewidmet. Hier wurden Regelungen getroffen, die für Menschen mit Behinderungen und deren VertreterInnen von zentraler Bedeutung sind.

Die Novellierung macht den Sponsor zum Partner der Ethikkommission. Dies bedeutet eine völlige Abkehr von der bisherigen Praxis. Dazu Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR: „Die im § 41b Abs. 3 getroffene Regelung, dass die freie Auswahl der Ethikkommission durch den Sponsor passieren kann, könnte zu dem Umstand führen, dass der Sponsor eine für ihn „günstige“ Kommission auswählt. Das Verfahren ist jedoch in der Weise zu objektivieren, dass eine unabhängige Behörde (BMGF) in einem Verfahren für eine ausgewogene Zuteilung Sorge trägt.“

Übernimmt die Industrie diese Rolle, dann besteht die vehemente Gefahr, dass der Arzt zum Handlanger der Industrie wird. Insgesamt könnte damit das Vertrauen der Bevölkerung und der Patienten in die klinische Forschung abnehmen, das die Ethikkommission so zu einem Beratungsinstrument des Sponsors statt des Arztes umfunktioniert.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich