Die Verbandsklage: Rechtsmittel mit Potential

Eine Diskussion zum Thema am 12. April 2018 in Wien

Urteil Gericht aus Österreich
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Wird gegen die Gebote und Verbote im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen und werden dadurch die Interessen von Menschen mit Behinderungen wesentlich und dauerhaft beeinträchtigt, so gibt es seit Jänner 2018 eine Änderung im Verbandsklagerecht.

Der Behindertenanwalt, der Klagsverband und der Österreichische Behindertenrat können auf Feststellung beziehungsweise bei großen Kapitalgesellschaften sogar auf Unterlassung oder Beseitigung einer Barriere oder einer diskriminierenden Bestimmung klagen. Diese Neuerung ist Teil des Inklusionspaketes, das am 12. Oktober 2017 im Nationalrat beschlossen wurde.

Am 12. April 2018 findet im Sozialministerium eine Diskussion über die Vor- und Nachteile dieses neuen Rechtsmittels statt. Es diskutieren Behindertenanwalt Hansjörg Hofer, Thomas Hirmke, vom Verein für Konsumenteninformation und Andrea Ludwig vom Klagsverband.

Wichtige Eckdaten:

Wann? 12. April 2018 um 18 Uhr

Wo? Sozialministerium Haupteingang, 1. Stock, Saal 5, Stubenring 1, 1010 Wien

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